Dienstvereinbarung

Wer ist der erste direkte Ansprechpartner für eine Dienstvereinbarung ?
Personalrat oder Beschäftigte? Wir sollen eine Vereinbarung unterschreiben mit der wir nicht einverstanden sind (10 Stunden Arbeitszeit wenn ein Kollege ausfällt- wir arbeiten im 3 Schichtsystem 7 Tage die Woche auch an Sonn.-und Feiertagen)

Wer ist der erste direkte Ansprechpartner für eine
Dienstvereinbarung ?

Dienstvereinbarungen kann nur ein Personalrat abschließen.

Personalrat oder Beschäftigte? Wir sollen eine Vereinbarung
unterschreiben mit der wir nicht einverstanden sind (10
Stunden Arbeitszeit wenn ein Kollege ausfällt- wir arbeiten im
3 Schichtsystem 7 Tage die Woche auch an Sonn.-und Feiertagen)

Das dürfte dann keine Dienstvereinbarung sein, sondern eine Ergänzung des Arbeitsvertrages. so etwas muß ein AN nicht unterschreiben.
Will der AG den Arbeitsvertrag einseitig ändern, kann er das nur im Rahmen einer Änderungskündigung gemäß § 2 KSchG versuchen. Diese Änderungskündigung ist dann für den AN rechtlich überprüfbar:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
AG versuchen immer wieder, eine solche Änderungskündigung zu umgehen - das scheint auch hier der Fall zu sein.

Danke für die Antwort.