Hallo,
ich bin Krankenpfleger im 3 Schicht System und arbeite nebenbei als Minijob in einem Zweischicht System (2x 12 h) bei einem Heimbeatmungsunternehmen, welches die Minis nach BZA Tarif beschäftigt.
Nun trug sich folgendes zu: Ich nannte als Dienstmöglichkei im Nebenjob (neben anderen Möglichkeiten) den 8.3. und 9.3. jeweils Nachtdienst.
Mein hauptarbeitgeber fragte mich, ob ich krankheitsbedingt an dem 9.3. und 10.3. im Frühdienst einspringen könnte. Natürlich sagte ich ja, da es mein hauptarbeitgeber ist und der Dienstplan im Nebenjob noch nicht veröffentlicht wurde. Sofort informierte ich meinen Vorgesetzten im Nebenjob, der den Dienstplan schreibt, dass ich an dem Wochenende 9.3./ 10.3. nichtmehr zur Verfügung stehe. Einen Tag später kam der Dienstplan und ich sah, dass ich am 8.3. für die Nacht eingeplant war. Und nur einen anstatt wie üblich 2 Dienste hatte. Direkt darauf wies ich meinen vorgesetzten im Nebenjob darauf hin, dass ich am 8.3. die Nacht nicht arbeiten kann und nur einen Dienst eingetragen bekommen habe.
Zur Antwort kam, er könne mir da nicht helfen. Ich müsse selbst sehen, wie ich das hinbekomme.
Die Sache ist die, er weis wer wann wie arbeiten kann, weil er die Dienstmöglichkeiten aller Beschäftigten bekommt. Also könnte er den Dienstplan ohne Probleme ändern. Sein Vorgänger hat das gelegentlich auch getan und es war nie für irgendjemanden ein Problem.
Ich verstehe diese Stuhrheit und Aroganz nicht!
Muss ich diesen Dienst antreten? Sicherlicht nicht, oder? Was passiert, wenn ich nur einen Dienst arbeite; bekomme ich dann zwei bezahlt? Immerhin heist die Vereinbarung, dass wir zwei Dienste im monat leisten sollen! Und ich bin nicht Schuld, dass es nur einer ist und ich sehe es auch nicht ein, dafür zu zahlen, dass des Herr nicht in der lage ist, die Dienste so zu planen, wie vereinbart!