Dienstverpflichtung im Nebenjob

Hallo,

ein Krankenpfleger, der im 3 Schicht System und arbeitet und nebenbei als Minijob in einem Zweischicht System (2x 12 h) bei einem Heimbeatmungsunternehmen, welches die Minis nach BZA Tarif beschäftigt.
Nun ereignet sich folgendes: Er nannte als Dienstmöglichkeit im Nebenjob (neben anderen Möglichkeiten) den 8.3. und 9.3. jeweils Nachtdienst.
Sein Hauptarbeitgeber fragte ihn, ob er krankheitsbedingt an dem 9.3. und 10.3. im Frühdienst einspringen könnte. Natürlich sagte er ja, da es sein Hauptarbeitgeber ist und der Dienstplan im Nebenjob noch nicht veröffentlicht wurde. Sofort informierte er seinen Vorgesetzten im Nebenjob, der den Dienstplan schreibt, dass er an dem Wochenende 9.3./ 10.3. nichtmehr zur Verfügung stehe. Einen Tag später kam der Dienstplan und er sah, dass er am 8.3. für die Nacht eingeplant war. Und nur einen anstatt wie üblich 2 Dienste hatte. Direkt darauf wies er seinen Vorgesetzten im Nebenjob darauf hin, dass er am 8.3. die Nacht nicht arbeiten kann und nur einen Dienst eingetragen bekommen habe.
Zur Antwort kam, er (Vorgesetzter im Nebenjob) könne mir da nicht helfen. der Krankenpfleger müsse selbst sehen, wie er das hinbekomme.
Nur der Vorgesetzte weis wer wann wie arbeiten kann, weil er die Dienstmöglichkeiten aller Beschäftigten bekommt. Also könnte er den Dienstplan ohne Probleme ändern. Sein Vorgänger hat das gelegentlich auch getan und es war nie für irgendjemanden ein Problem.

Muss der Krankenpfleger diesen Dienst antreten? Sicherlicht nicht, oder? Was passiert, wenn er nur einen Dienst arbeitet; bekommt er dann zwei bezahlt? Immerhin heist die Vereinbarung, dass er zwei Dienste im Monat leisten soll! Und er ist nicht Schuld, dass es nur einer ist und der Pfleger sieht es auch nicht ein, dafür zu zahlen, dass der Vorgesetzte nicht in der lage ist, die Dienste so zu planen, wie vereinbart!