Kann ein Arbeitgeber, z.B. der Wohlfahrtspflege mit 90 Mitarbeitern, eine kleine Gruppe, wir wollen es hier Team mit 5 Personen nennen, verpflichten einen gemeinsamen Genraralschlüssel zu nutzen?
Kann für diesen Schlüssel 1 Mitarbeiter alleine verantwortlich gemacht werden? Wie sieht in diesem Fall bei Verlust die Haftung aus, bzw kann der Arbeitgber Schadenersatz gegen alle oder diesem einen Mitarbeiter stellen? Können sich die Mitarbeiter weigern nur einen Schlüssel zu nutzen/zu erhalten?Können die Mitarbeiter aufgrund von begründeten Arbeitsabläufen auf personenbezogene Generalschlüssel bestehen? Viele Fragen, dennoch ein interessasntes Thema.Oder?
eifelmädche
Hallo,
gibt es in dem vorliegenden Fall im Betrieb einen BR oder PR ?
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
Nein…das ist ja auch sinnlos…handelt es sich dabei wirklich um einen Gruppen-Hauptschlüssel (so ist die richtige Bezeichnung dafür) ???
oder eher um einen Gruppenschlüssel ???
Zur Erläuterung:
Ein Gruppen-Hauptschlüssel ist der Boss ,mit ihm können alle
Schlösser geschlossen werden…
Ein Gruppenschlüssel ist sowas wie ein Abteilungsleiter , mit ihm
können z.B.Haupteingangstür,Büro,Kaffeeküche und WC geschlossen werden.
Da Gruppen-Hauptschlüssel alles schließen, ist bei ihrem Verlust die gesamte Schließanlage zu erneuern,was zu Kosten von bis zu 500.000,- € (je nach Größe ) führen kann.
Deswegen sind mechanische Schlüssel eigentlich nicht mehr aktuell,da man mit mechatronischen Systemen viel besser fährt…
Hallo Wolfgang,
was meinst du mit PR oder BR. ?? Betriebsrat??
In meinem Fallbeispiel handelt es sich um eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, Diebnstrecht nach AVR, also könntes es eine Mitarbeitervertrettung geben. Die würde ich in diesem Fall außen vor lassen.
Gruß
eiflemädche
Hallo Frank Mueller,
in diesem Fallbeispiel gehen wir mal von einem Gruppen-Hauptschlüssel aus. Soll heißen: alle Schlösser (evtl außer die des Chefs, und 1-2 sonst wichtigeren Türen)sind mit diesem Schlüssel zu öffnen.
Wie du schon richtig vermutest hast, wird bei Verlust die ganze Schließanlage ausgetauscht werden müssen. Die Mitarbeiter `möchten vermutlich in diesem Fall nicht solch einen Haupt-Schlüssel haben, jedoch für die vielfältigen Aufgaben (Querschnittsafgaben) ist es vom Ablauf der Tätigkeiten sinnvoll. Es sei denn man gibt jedem MA einen dicken (wirklich dicken) Schlüsselbund. Achja, alle Schlüssel werden per Schlüsselprotokoll ausgehändigt. Mit der Unterschrift bestätigt der Mitarbeiter, dass er bei Verlust Schadensersatz zu leisten hat. Wie sieht es nun in diesem Fall bei einem TEAM-hauptschlüssel aus?
gruß eifelmädche
Hallo,
da gibt es drei Möglichkeiten…
1.Alle MA des Teams erhalten jeweils einen GHS
2.Jeder MA des Team bekommt ein Schlüssel-Übergabebuch und die Übergabe des GHS von einem zum anderen MA wird in jedem dieser Bücher gegenseitig immer quittiert (wird in der Praxis aber höchstwahrscheinlich „verschlampt“)
3.der AG installiert ein mechatronisches Schließsystem und jeder MA bekommt einen „Chip“-Schlüssel
was in diesem Falle eigentlich die sinnvollste Variante ist,da anhand der Elektronik jederzeit nachvollzogen werden kann,wer welche Tür wann und wie bedient hat…und außer kann bei Ausscheiden oder Schlüsselverlust der jeweilige Chip sofort und dauerhaft an allen Schlössern gesperrt werden.
Dieses System ist langfristig gesehen erheblich billiger als die
Klassische GHS- Variante…denn offentsichtlich herrscht hier
Geiz ist Geil am falschen Platz…
Guten Tag,
jo sehe ich auch so. Aber meine Frage ist eher, wenn der Arbeitgeber das Modell „>Geiz ist Geil“ bevorzugt. Also die 2. Variante. Können sich die Mitarbeiter dagegen wehren, können die MA verpflichtet werden? Außer das die Variante wahrscheinlich in der Praxis organisatorisch aufwendig zu sein scheint und die Gefahr dieses Übergabebuch zu verschlampen, wird der AG diese Variante wählen. kann 1 MA (für alle) zur schriftliche entgegennahme des GHS verpflichtet werden? Oder können alle MA gemeinsam zur Unterschrift verpflichtet werden? Kann der MA sich grundsätzlich gegen diese Variante wehren?Kann der/die MA auf einen eigenen dem Arbeitplatz entsprechenden und dem Aufgabengebiet entsprechenden Schlüssel verlangen?
Herzl. Grüße
eifelmädche
Hallo,
da gibt es drei Möglichkeiten…
1.Alle MA des Teams erhalten jeweils einen GHS
2.Jeder MA des Team bekommt ein Schlüssel-Übergabebuch und die
Übergabe des GHS von einem zum anderen MA wird in jedem dieser
Bücher gegenseitig immer quittiert (wird in der Praxis aber
höchstwahrscheinlich „verschlampt“)
3.der AG installiert ein mechatronisches Schließsystem und
jeder MA bekommt einen „Chip“-Schlüssel
was in diesem Falle eigentlich die sinnvollste Variante ist,da
anhand der Elektronik jederzeit nachvollzogen werden kann,wer
welche Tür wann und wie bedient hat…und außer kann bei
Ausscheiden oder Schlüsselverlust der jeweilige Chip sofort
und dauerhaft an allen Schlössern gesperrt werden.
Dieses System ist langfristig gesehen erheblich billiger als
die
Klassische GHS- Variante…denn offentsichtlich herrscht
hier
Geiz ist Geil am falschen Platz…