Hallo,
ich habe 2 Fragen zum BGB bezüglich Dienstverträge:
§615: Bezieht sich das aus den Verzug des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers? Ich weiß nicht, was ich unter dem Begriff Dienstberechtigter verstehen soll. Klingt für mich wie, dass der Arbeitgeber in Verzug kommt. Ist es aber nicht der Arbeitnehmer, wenn er nicht erscheint?
Und: Warum ist bei Dienstverträgen eine Abnahme gesetzlich nicht vorgesehen? Was bedeutet dies? Dies steht so in meinem Buch, aber völlig zusammenhangslos.
Und: Warum ist bei Dienstverträgen eine Abnahme gesetzlich
nicht vorgesehen? Was bedeutet dies? Dies steht so in meinem
Buch, aber völlig zusammenhangslos.
Weil man, ganz vereinfacht dargestellt, bei einem Dienstvertrag eine Tätigkeit schuldet, beim Werkvertrag hingegen einen Erfolg, der dann abgenommen wird. Beim Dienstvertrag erfülle ich meine Pflichten, wenn ich die vereinbarte Tätigkeit ausführe, beim Werkvertrag, wenn ich den vereinbarten Erfolg herbeiführe.
Ein kleines Beispiel:
Schließen zwei Personen einen Dienstvertrag über „2 Stunden Reinungstätigkeit“, dann ist der Teil des Auftragnehmers erfüllt, wenn er zwei Stunden gewissenhaft reinigt, egal ob das Objekt danach noch schmutzig ist oder nicht.
Schließen sie hingegen einen Werkvertrag über die „Reinigung des Objektes“, dann ist der Teil des Auftragnehmers erst erfüllt, wenn das Objekt sauber ist und das, vereinfacht gesagt, hat der Auftraggeber eben in der Abnahme festzustellen.
Der Arbeitsvertrag ist eine Sonderform des Dienstvertrages. Dienstvertragsrecht ist auf Arbeitsverträge anwendbar, soweit keine spezielleren Vorschriften die Frage regeln.
Kann mir noch jemand den §615 erläutern? Das wäre echt nett!
Ich bin kein Anwalt, aber verstehe den Paragraphen folgendermaßen:
Dienstberechtigte = Arbeitgeber, Auftraggeber, Kunde etc.
Dienstverpflichtete = Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Selbhständiger etc.
Annahmeverzug des Dienstberechtigten = Der Dienstverpflichtete kann und will die Leistung erbringen, es scheitert aber an einem Versäumnis des Dienstberechtigten.
Beispiel:
Herr X macht einen Termin für eine Rückenmassage aus, kommt aber eine Stunde zu spät, so daß der Masseur bereits mit dem nächsten Kunden beschäftigt ist.
Herr Z fährt zur Arbeit, steht aber zwei Stunden lang vor verschlossenen Türen, weil der Chef verpennt hat.