ich habe mit einem Herrn A. aus der Schweiz einen Vertrag über Telefonndienst getroffen. Laut Email gab er mir verschiedene Zeiten an denen ich erreichtbar sein muß.
Erster Tag 2 Anrufe
Zweiter Tag 20 Anrufe
Dritter und folgenden Tage keinen Anruf.
Laut Vertrag sollte ich 15 Euro pro Stunde bekommen.
Leider rührt er sich weder auf Email noch auf Anrufe oder Briefe.
Welche Möglichkeiten habe ich von Deutschland aus, an mein Geld zu kommen.
ich habe mit einem Herrn A. aus der Schweiz einen Vertrag über
Telefonndienst getroffen.
Welcher Art ist dieser Vertrag? Was steht da betreffend Gerichtsstand (D oder CH?)? Hast Du den Vertrag mit einer Firma abgeschlossen oder nur mit diesem Herrn?
Leider rührt er sich weder auf Email noch auf Anrufe oder
Briefe.
Welche Möglichkeiten habe ich von Deutschland aus, an mein
Geld zu kommen.
Wenn Du eine Adresse von diesem Herrn hast, kannst Du in der Wohngemeinde dieses Menschen beim Betreibungsamt einen sog. „Auszug aus dem Betreibungsregister“ verlangen (schriftlich unter Beilage einer Kopie Deines Vertrag als Interessenbeleg, d.h. ein Nachweis, dass Du quasi ein begründetes Interesse hast, einen solchen Auszug zu verlangen). Damit wüsstest Du wenigstens, ob dieser Herr „flüssig“ ist resp. ob irgendwelche Betreibungen hängig sind. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich nicht ganz sicher bin, ob Dritte immer noch einen Betreibungsauszug verlangen dürfen (das war jedenfalls noch vor ein paar Jahren so).
Falls Du den Vertrag mit einer Firma abgeschlossen hast, würde ich einen eingeschriebenen Brief an den Geschäftsführer schreiben und ihm die Situation schildern.
Also in Ö gibt es den Gerichtsstand des Arbeitsortes (sofern das ganze ein echter Dienstvertrag ist natürlich), ich nehm mal an, dass ist in D auch so. Ich würd am zuständigen Gericht des Arbeitsortes klagen. Deutsche Urteile sind in der Schweiz nach dem Lugano Übereinkommen LGVÜ vollstreckbar.
Wenn es nicht um viel geht, sollte man das Kostenrisiko genau kalkulieren, d.h. kennst du eine Zustelladresse bzw. weißt du, ob derjenige Geld hat? Da könnten sich Probleme ergeben, auch wenn du im Recht bist.