Hallo liebe wer-weiss-was Teilnehmer,
ich habe folgende Frage: Wenn ich (EDV-Leiter) einen Vertrag mit einem externen Consult abschließe, ist es dann üblich Dienst- oder Werksverträge abzuschließen?
Laut §611 BGB werden im Dienstvertrag „…Leistung der versprochenden Dienste…“ festgelegt.
Laut §631 BGB wird im Werksvertrag von der „…Herstellung des versprochenden Werkes…“ gesprochen.
Da im Dienstvertrag von „Diensten“ und im Werksvertrag von „Werken“ gesprochen wird, tendiere ich eher zum Dienstvertrag.
Ist diese Annahme richtig oder gibt es Gründe, wieso ein Werksvertrag ggü. einem Dienstvertrag bei Beschäftigung eines externen Consults besser ist bzw. umgekehrt.
Gruß Martin