Dienstvertrag oder Werksvertrag bei Consultings?

Hallo liebe wer-weiss-was Teilnehmer,

ich habe folgende Frage: Wenn ich (EDV-Leiter) einen Vertrag mit einem externen Consult abschließe, ist es dann üblich Dienst- oder Werksverträge abzuschließen?

Laut §611 BGB werden im Dienstvertrag „…Leistung der versprochenden Dienste…“ festgelegt.

Laut §631 BGB wird im Werksvertrag von der „…Herstellung des versprochenden Werkes…“ gesprochen.

Da im Dienstvertrag von „Diensten“ und im Werksvertrag von „Werken“ gesprochen wird, tendiere ich eher zum Dienstvertrag.
Ist diese Annahme richtig oder gibt es Gründe, wieso ein Werksvertrag ggü. einem Dienstvertrag bei Beschäftigung eines externen Consults besser ist bzw. umgekehrt.

Gruß Martin

Hallo Martin,

Dienstvertrag = Anwesenheit, Arbeitskraft zur Verfügung stellen, ohne Erfolgsgarantie

Werkvertrag = es wird ein bestimmter Erfolg geschuldet, für den es dann auch Gewährleistung gibt.

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

vielen Dank für Deine Antwort.
Mit dieser Info würde ich eher einen Vertrag als Werkvertrag festlegen, da hier ein Erfolg erfolgen muß, während beim Dienstvertrag nur das sich „drum kümmern“ festgelegt wird, aber keine Gewährleistung gegeben ist, daß dieses „drum kümmern“ auch mit einem Erfolg abgeschlossen wird.

Hast Du schon einmal einen Consultingvertrag als Werksvertrag abgeschlossen?

Gruß Martin

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Hallo Martin,

ich habe zwar 5 Jahre lang im Einkauf gearbeitet und auch viele Werksverträge abgeschlossen, nie aber für eine Dienstleistung (immer für „Hardware“), ausserdem bin ich seit ca. 3 Jahren in einem anderen Metier tätig.

Ich empfehle hier das Buch „Vorteilhafte Verträge für den Einkauf“, da sind Beispiele drin. Ich habe leider momentan ISBN und Autor nicht im Kopf, das Buch liegt in der Firma und da komme ich erst am Montag wieder hin. Falls Du das Buch also nicht finden solltest, dann mail mich an, ich suche dann die ISBN.

Ansonsten kann ich ein Vertragsrechtseminar bei Prof. Schmid (über BME) sehr empfehlen (wenn es nur nicht so teuer wäre…)

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

ich werde bei Gelegenheit mir mal das Buch anschauen.
Vielen Dank für die Tipps und ein schönes Wochenende.

Gruß Martin

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Hallo Martin,

ich bin zwar kein Jurist, aber habe viel mit der Materie zu tun (von beiden Seiten).

Allgemein kann man sagen, dass ein Werksvertrag immer vorteilhafter für den Auftraggeber ist, während ein Dienstvertrag dem Auftragnehmer Vorteile bringt.

Nebenbei ist es völlig wurscht, wie Du das Teil nennst. Es kommt auf die Art der Leistung an. Wenn diese Werk-Charakter hat, kann im Vertrag über jeder Seite in 3 cm großen Lettern „Dienstvertrag“ stehen, im „Ernstfall“ (vor Gericht) wäre es trotzdem ein Werksvertrag.

Es kommt halt wirklich darauf an, was der Consultant genau für Dich tun soll. Wo liegt die Ergebnisverantwortung? Wer hat die Projektleitung?

Gruß
Stefan