Dienstwaffe

Hallo,

vor einigen Tagen habe ich einen Oberkommissar der bayerischen Polizei gesehen, der als Dienstwaffe einen Revolver trug, was mir aufgefallen ist.
Können sich bayerische Polizisten ihre Dienstwaffen individuell aussuchen?

Grüße
Ostlandreiter

Hallo,
ich kann Dir zwar nicht sagen, wie das in dem konkerten Fall in Bayern zustande kommt, kann Dir aber erklären, dass es auch in Hessen Polizisten gibt, die nicht die „normale“ Dienstwaffe, also die SigSauer P225 (P6), tragen. Ich weiß das in einem Fall ein Kollege von mir einen kleinen Revolver trägt. Er hat eine Ausnahmegenehmigung, weil er einen versteiften, verkürzten Finger hat und mit der „normalen“ Dienstwaffe keinen Schuss abgeben kann. Da der Revolver aber kleiner ist, kann er hier den Abzug ziehen. Ich denke mal, dass es in Bayern ebenfalls eine Ausnahmeregelung ist. Revolver sind in dem Punkten Handlungssicherheit sowie Nachladen den Dienstwaffen deutlich unterlegen, weshalb diese Ausnahemregelungen ungern erlassen werden.
Grüße

Guten Morgen:

„Revolver sind in dem Punkten Handlungssicherheit sowie Nachladen den Dienstwaffen deutlich unterlegen…“.

Nachladen okay … aber wie begründest Du deine Aussage zur Handlungssicherheit ? Was meinst Du damit ? Für mich ist ein DA Revolver das Non-plus-Ultra der Handhabungssicherheit. Keine manuelle Sicherung. Ein schwergängiger DA Abzug. Für den gezielten Schuss der leichtgängige SA Anzug nach Vorspannen. Absolut Munitionverträglich mit allen Ladungen und allen Geschossen. Und im (sehr seltenen) Fall eines Patronenversagens einfach über DA nachzuspannen.

Gruss Kai

Ich weiß das
in einem Fall ein Kollege von mir einen kleinen Revolver
trägt. Er hat eine Ausnahmegenehmigung, weil er einen
versteiften, verkürzten Finger hat und mit der „normalen“
Dienstwaffe keinen Schuss abgeben kann. Da der Revolver aber
kleiner ist, kann er hier den Abzug ziehen. Ich denke mal,
dass es in Bayern ebenfalls eine Ausnahmeregelung ist.
Revolver sind in dem Punkten Handlungssicherheit sowie
Nachladen den Dienstwaffen deutlich unterlegen, weshalb diese
Ausnahemregelungen ungern erlassen werden.

Diese Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt mit Sicherheit auch Pistolen, für die Handhaltung deines Kollegen in Betracht kämen. Schließlich gibt es ja auch Pistolen und Revolver verschiedener Größe.
Was mich jetzt, anhand deines Beitrags, noch interessieren würde:
Wie ist es möglich, daß man man mit einem solchen Finger, mit dem man sicher so einige Schwierigkeiten hat, bei der Polizei genommen wird (das soll aber keine Kritik sein)?

Grüße
Ostlandreiter

Wie ist es möglich, daß man man mit einem solchen Finger, mit
dem man sicher so einige Schwierigkeiten hat, bei der Polizei
genommen wird (das soll aber keine Kritik sein)?

Es soll vorkommen, dass Polizisten in ihrer Dienstausübung (mitunter erheblich) verletzt werden und auch bleibende Schäden davontragen…

Mit Ausnahmegenehmigungen ist es grundsätzlich möglich bei Polizei, als auch Bundeswehr auch private Waffen im Dienst zu führen. Gesetzliche Beschränkungen, die dies verbieten würden gibt es nicht! In jedem Bundesland und auch für den Bund gibt es entsprechende Erlasse und Verordnungen, die das Prozedere regeln.
Praktisch kommt das in den letzten Jahrzehnten aus Haftungsgründen aber kaum noch vor.
Effektiv wird bei Schusswaffengebrauch im Dienst mit Personenschäden immer geprüft wie oft der Schütze explizit diese Waffe (und keine baugleiche andere Waffe) geschossen hat. Deswegen kann es durchaus Sinn machen die Möglichkeit der Benutzung der Privatwaffe im Dienst zu ermöglichen, sofern die Munition dienstlich bereit gestellt werden kann und die Waffe diensttauglich ist.

Gruß Andreas

Waffen von Polizisten und anderen Waffenträgern
Hi,

im Verlauf meines beruflichen Werdegangs war ich selbst auch Waffenträger und habe mit sehr vielen Polizisten (der verschiedenen Deutschen Bundesländer und ausländischer Polizeieinheiten) und mit allen möglichen Militärangehörigen (der verschiedenen NATO Mitgliedsstaaten) und auch Mitarbeitern verschiedener Geheimdienste, mehr oder weniger eng, zu tun gehabt.

In Deutschland war/ist die Polizei Ländersache und so hatten die verschiedenen Landespolizeien (Status vor 2000) auch diesbezüglich verschiedene Vorschriften. Ich glaube (weiss es aber nicht genau), dass heute (2008) bundeseinheitlich die SIG-Sauer P226 (Polizeibezeichnung P6) eingesetzt wird.

Ich sah alle möglichen Pistolen im Einsatz. Überwiegend sah ich die SIG P6 bei der deutschen Schutzpolizei. Aber ich sah auch HK Pistolen und Walther Pistolen. Die Beamten, welche die Waffe verdeckt trugen führten eine breitere Auswahl. Dort sah ich tatsächlich auch noch Walther PP und PPK und auch kurzläufige Revolver der verschiedensten Hersteller (besonders stolz waren einige auf ihre Manurhin Revolver im cal. 9mm Para).

Militärs bevorzugten ganz klar grosse Automatics (Colt ACP, FN HP, SIG 210, Berettas und auch Glock). Einen Einzigen sah ich mit einem riesigen Revolver (Smith & Wesson).

Die Leute von den Diensten (Landesämter für Verfassungschutz, CID) trugen kleine Waffen, d.h. kurzläufige Revolver (Colt und Smith & Wesson) oder kleine Automatics (PP, Beretta usw.). Diese Leute zeigten ihre Waffen nicht gerne (eigentlich nur auf dem Schiessplatz). Ich glaube die halten insgesamt nichts davon - die sind anders gestrickt.

Man muss sich mal klarmachen, dass auch die allermeisten Polizisten keineswegs gerne bewaffnet sind. Dafür gibt es die verschiedenen und nachvollziehbaren Gründe (wer bekannt bewaffnet ist, auf den wird dann auch schon mal schneller geschossen - und das hat ja nun wirklich nicht jeder gerne). Ausserdem ist es ausserordentlich lästig eine Waffe zu tragen. Sie drückt und stört beim Sitzen und Autofahren und das Gewicht ist auch unangenehm.
Aus diesem Grund trug ich selbst (ich hatte die Wahlfreiheit :smile: eine SIGMA 380 Auto von Smith & Wesson:
http://files.uzitalk.com/reference/uzigal/guns/sigma…
Ich habe diese Waffe heute noch aber seit Jahren nicht mehr geschossen. Sie liegt gut weggeschlossen und einmal im Jahr zerlege ich sie und reinige sie und öle sie und dann verschwindet sie wieder.
Genauso mit meiner alten Armeewaffe aus NATO Zeiten:
http://guns4u.info/wp-content/uploads/2007/07/m1911a…
Es ist eine .45 ACP. Die konnte ich damals übernehmen. Auch die ist sicher weggeschlossen und ich kann mich nicht erinnern wann ich sie das letzte mal geschossen habe.
Ich habe nie gerne eine Waffe getragen.

Es war eigentlich nie Gesprächsthema wieso wer welche Waffe trägt aber mir schien, dass niemand mit der Vielzahl der Modelle ein Problem hatte. Ob und wie die sich das haben genehmigen lassen, war nie Gesprächsthema.
Sicher, wir schossen, sofern es sich ergab (es gab da noch das Problem mit der abgezählten Munition bei den Deutschen Beamten - die mussten eine genau vorgegebene Anzahl schiessen und hatten auch nur genausoviel Munition - da haben wir schonmal „ausgeholfen“), mit des anderen Waffe. Dabei bemerkte ich, dass die Glock, trotz ihrer Grösse und starken Kalibers, sehr weich schoss. Die Beretta F92 war für meine Hände einfach zu gross. Sehr gut kam ich mit der PP und PPK (die haben fast das gleiche Griffstück) und den kleinen Smith & Wesson Revolvern klar.

Gruss
Ray

Hi,
Ich glaube (weiss es
aber nicht genau), dass heute (2008) bundeseinheitlich die
SIG-Sauer P226 (Polizeibezeichnung P6) eingesetzt wird.

Nöö, dem ist nicht so. Polizei ist Ländersache. Und da wir in dieser Beziehung immmer mehr in Kleinstaaterei verfallen gibt es in den 17 Bundesländern mindestens 5 (persönlich geschätzt) verschieden Pistolen, die als „Standart“ eingestezt werden.

Gruss
Ray

Gruß
hatchbeck