Dienstwagen 0,03% Regelung bei unregelmäßigem Besuch der regelmäßigen Arbeitstätte

Hallo zusammen,

Die Firma stellt einen Dienstwagen zur Verfügung.
Dieser wird mit der 1% Regel besteuert. Hinzu kommen die 0,03% je Kilometer vom Wohnort zur Arbeit. Diese sind ca. 20 km.

Die Kosten und der geldwerter Vorteil werden monatlich vom Gehalt abgezogen.

Nun die Frage:

Wie ist es zu handhaben, wenn das Büro tatsächlich nur 10-15 mal im Jahr aufgesucht wird? Muss man dann trotzdem die 0,03% versteuern?
Der Arbeitgeber wird die 20 km als Berechnungsgrundlage heranziehen. Gleichzeitig hört man, dass einige Kollegen am Ende des Jahres das Finanzamt davon überzeugen, dass sie das Büro nur wenige Male aufgesucht haben. Somit bekommen Sie rückwirkend, im Rahmen der LS-Erklärung den zuviel gezahlten Betrag (0,03% Regelung) wieder erstattet.

Fahrtenbuch erlaubt die Firma nicht.

Die meiste Zeit ist man als Berater beim Kunden. Der Besuch des Büros wird maximal 15 mal im Jahr stattfinden. Freitags wird meist entweder von Zuhause oder beim Kunden gearbeitet.

Ich freue mich auf die Antworten und sage schonmal vorab Danke für eure Zeit!

Grüße
Q.

Hallo,

Die Firma stellt einen Dienstwagen zur Verfügung. Dieser wird mit der 1% Regel besteuert. Hinzu kommen die 0,03% je Kilometer vom Wohnort zur Arbeit. Diese sind ca. 20 km.
Die Kosten und der geldwerter Vorteil werden monatlich vom Gehalt abgezogen.

Nee, das wird nicht vom Gehalt abgezogen. Man bekommt einen Teil des Gehaltes in Dienstwagennutzung ausgzahlt.

Nun die Frage:

  1. Wie ist es zu handhaben, wenn das Büro tatsächlich nur 10-15 mal im Jahr aufgesucht wird? Muss man dann trotzdem die 0,03% versteuern?

Wenn es der AG so macht, erstmal ja.

Der Arbeitgeber wird die 20 km als Berechnungsgrundlage heranziehen. Gleichzeitig hört man, dass einige Kollegen am Ende des Jahres das Finanzamt davon überzeugen, dass sie das Büro nur wenige Male aufgesucht haben. Somit bekommen Sie rückwirkend, im Rahmen der LS-Erklärung den zuviel gezahlten Betrag (0,03% Regelung) wieder erstattet.

Genau.

  1. Fahrtenbuch erlaubt die Firma nicht.

Wie will man das verbieten und vor allem durchsetzen?

Grüße

Hallo,

Die Firma stellt einen Dienstwagen zur Verfügung. Dieser wird mit der 1% Regel besteuert. Hinzu kommen die 0,03% je Kilometer vom Wohnort zur Arbeit. Diese sind ca. 20 km.
Die Kosten und der geldwerter Vorteil werden monatlich vom Gehalt abgezogen.

Nee, das wird nicht vom Gehalt abgezogen. Man bekommt einen
Teil des Gehaltes in Dienstwagennutzung ausgzahlt.

Nun die Frage:

  1. Wie ist es zu handhaben, wenn das Büro tatsächlich nur 10-15 mal im Jahr aufgesucht wird? Muss man dann trotzdem die 0,03% versteuern?

Wenn es der AG so macht, erstmal ja.

Der Arbeitgeber wird die 20 km als Berechnungsgrundlage heranziehen. Gleichzeitig hört man, dass einige Kollegen am Ende des Jahres das Finanzamt davon überzeugen, dass sie das Büro nur wenige Male aufgesucht haben. Somit bekommen Sie rückwirkend, im Rahmen der LS-Erklärung den zuviel gezahlten Betrag (0,03% Regelung) wieder erstattet.

Genau.

Also, Du meinst, das geht, ja? Eine Idee mit welchen Argumenten man das FA überzeugt?
Gibt es eine Schwelle, ab wann die 0,03% greifen?

  1. Fahrtenbuch erlaubt die Firma nicht.

Wie will man das verbieten und vor allem durchsetzen?

Ich meinte damit, dass die Firma nur die Option mit den 0,03% anbietet. Man selbst hat natürlich die Option eines Fahrtenbuchs.

Grüße

Danke für die Antworten!!!

Grüße

Hallo,

Also, Du meinst, das geht, ja?

Ja, das geht.

Eine Idee mit welchen
Argumenten man das FA überzeugt?

Wie überzeugt man das FA, dass man x Tage im Jahr mit dem Auto auf Arbeit gefahren ist, um die Entfernungspauschale geltend zu machen? Einfach indem man es angibt. Natürlich kann man auch gleich ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Nachweise einreichen.

Gibt es eine Schwelle, ab wann die 0,03% greifen?

Die greifen erstmal „automatisch“.
Der AG könnte auch die tatsächlichen Fahrten mit 0,002% je Entfernungskilometer versteuern. Macht er aber nicht, also muss man das bei seiner Steuererklärung korrigieren. Rechnerisch ist das sinnvoll, solange weniger als 15 Tage im Monat bzw. 180 Tage im Jahr gefahren werden.

Grüße

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Hallo,

Die Firma stellt einen Dienstwagen zur Verfügung. Dieser wird mit der 1% Regel besteuert. Hinzu kommen die 0,03% je Kilometer vom Wohnort zur Arbeit. Diese sind ca. 20 km.
Die Kosten und der geldwerter Vorteil werden monatlich vom Gehalt abgezogen.

Nee, das wird nicht vom Gehalt abgezogen. Man bekommt einen
Teil des Gehaltes in Dienstwagennutzung ausgzahlt.

Erbsenzählermodus ein: Er muss den geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Dienstwagens versteuern. Er bekommt nichts „obendrauf“.

Nun die Frage:

  1. Wie ist es zu handhaben, wenn das Büro tatsächlich nur 10-15 mal im Jahr aufgesucht wird? Muss man dann trotzdem die 0,03% versteuern?

Wenn es der AG so macht, erstmal ja.

Ich wäre mir da nicht so sicher. Ist es denn überhaupt eine regelmäßige Arbeitsstätte?

Wenn ich mir diesen Artikel http://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/reiseko… so anschaue, tendiere ich dagegen.

Viele Grüße

Gesine, die sich gern eines Besseren belehren lässt.

rechnet bei AN, die nur wenig die arbeitsstätte aufsuchen tagesgenau (nach aufzeichnung des AN) ab.

ist ohne weiteres möglich und man spart sich den zauber mit dem amt am jahresende und hat vor allem die kohle gleich in der lohntüte.

oft liegt es an der unkenntnis der abrechnenden stelle, das sowas „nicht möglich“ ist, oder weil die lohnfuzzies kein bock haben, immer den zetteln nachzulaufen.

gruß inder

Servus,

Er bekommt nichts „obendrauf“.

Doch. Die Dienstwagennutzung nämlich. Oder ist es nichts, wenn man fer umme durch die Gegend kutschieren kann?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Erbsenzählermodus ein: Er muss den geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Dienstwagens versteuern. Er bekommt nichts :„obendrauf“.

Und warum muss er es dann versteuern? Natürlich ist die private Nutzung des Dienstwagens obendrauf. Es wird eben nicht Cash ausgezahlt, sondern eben in Form der Nutzung, die es obendrauf gibt. Mir sind aber durchaus die Gesichter bekannt, wenn die erste Gehaltsabrechnung da ist und es irgendwie so aussieht als würde die Nutzung vom Gehalt nochmal abgezogen, obwohl man sie doch schon versteuert hat.

Nun die Frage:

  1. Wie ist es zu handhaben, wenn das Büro tatsächlich nur 10-15 mal im Jahr aufgesucht wird? Muss man dann trotzdem die 0,03% versteuern?

Wenn es der AG so macht, erstmal ja.

Ich wäre mir da nicht so sicher. Ist es denn überhaupt eine regelmäßige Arbeitsstätte?

Wenn es der AG so macht, dann führt er die Steuer ab und der Arbeitnehmer muss sie sich hinterher ganz oder teilweise zurückholen. Wenn er tatsächlich so selten zur Arbeitsstätte fährt, so dass es keine regelmäßige gibt, dann eben alles. Dann natürlich nicht für 100 Fahrten die Entfernungspauschale geltend machen ;o) Häufig gehen da die Vorstellungen auseinander, weshalb ich mich hier mehr auf das Wie des Zurückholens konzentriert habe.
So wäre zu klären, wie oft er wirklich dort auftaucht. Viele AN tendieren dazu, nur ganze Arbeitstage gelten zu lassen, während das gelegentliche Vorbeischneien, um bspw. mal schnell irgendwelche Akten auszutauschen usw., ignoriert wird. Immerhin gibt es keine mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten mehr.

Grüße