Hallo zusammen,
Die Firma stellt einen Dienstwagen zur Verfügung.
Dieser wird mit der 1% Regel besteuert. Hinzu kommen die 0,03% je Kilometer vom Wohnort zur Arbeit. Diese sind ca. 20 km.
Die Kosten und der geldwerter Vorteil werden monatlich vom Gehalt abgezogen.
Nun die Frage:
Wie ist es zu handhaben, wenn das Büro tatsächlich nur 10-15 mal im Jahr aufgesucht wird? Muss man dann trotzdem die 0,03% versteuern?
Der Arbeitgeber wird die 20 km als Berechnungsgrundlage heranziehen. Gleichzeitig hört man, dass einige Kollegen am Ende des Jahres das Finanzamt davon überzeugen, dass sie das Büro nur wenige Male aufgesucht haben. Somit bekommen Sie rückwirkend, im Rahmen der LS-Erklärung den zuviel gezahlten Betrag (0,03% Regelung) wieder erstattet.
Fahrtenbuch erlaubt die Firma nicht.
Die meiste Zeit ist man als Berater beim Kunden. Der Besuch des Büros wird maximal 15 mal im Jahr stattfinden. Freitags wird meist entweder von Zuhause oder beim Kunden gearbeitet.
Ich freue mich auf die Antworten und sage schonmal vorab Danke für eure Zeit!
Grüße
Q.