Guten Tag,
ich bin neu hier und habe eine Frage? Ist es Rechtens wenn ein Mitarbeiter einen Firmenwagen bekommt (auch zur privaten Nutzung) und dem Mitarbeiter die 1% vom LP nur netto abgezogen wird. Die Begründung dafür ist: Die Firma möchte halt für die private Nutzung einen Teil vom Mitarbeiter bezahlt bekommen und sieht das nur netto abziehen damit als genug an. Desweiteren sollen hier die 0,03% keine Prozent sein sondern „Cent“…hier heißt es 0,03 Cent x KM x 20 Arbeitstage…und auch dieser Betrag wird nur netto abgezogen, also keine Versteuerung der beiden Beträge ??? Da kann doch was nicht stimmen oder ??? Vielen Dank im voraus.
Servus,
betreffend die 1% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil der privaten Nutzung ist diese Handhabung steuerlich in Ordnung, weil der Arbeitnehmer bei der geschilderten Abrechnung eine Zuzahlung aus seinem versteuerten Netto in Höhe des geldwerten Vorteils leistet. Er stellt sich damit übrigens schlechter als wenn er nur die Steuer darauf bezahlen würde, der Arbeitgeber stellt sich besser, weil er Geld für die Dienstwagennutzung bekommt.
Die 0,03 Cent für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geben keinen Sinn. Sicher, dass es keine 30 Cent pro Entfernungskilometer sind? Das gäbe zwar auch keinen Sinn, aber wäre immerhin nachvollziehbar aus der „Pendlerpauschale“ abgeleitet.
Schöne Grüße
MM
Ja das ist so eine Sache mit den 0,03 ??? Passt alles vorne und hinten nicht. Ich sag mal es wären 20km zur Arbeit und darauf hin soll der Mitarbeiter nochmal ca. 50,00 Euro zahlen ???