Dienstwagen 1% versteuern + Fahrtenbuch?

Hallo liebe Experten,

ich bin im Aussendienst tätig und mein Unternehmen hat mir einen Dienstwagen gestellt den ich mit 1% versteuern muss. Anfangs hatte ich den PKW zur freien privaten Nutzung doch nach meinen drei Skiurlauben im Jahr wurde mir nur noch angeboten 800km im Monat privat zufahren. Jeden weiteren KM müsste ich mit 0,15€ bezahlen. Um das festzuhalten führe ich jetzt ein Fahrtenbuch -> D.h. Wenn ich morgens in den PKW einsteige notiere ich mir den Anfangskilometerstand z.B. 10.000KM und komme abends wieder schreibe ich mir den dann auch auf z.B. 10.500KM. Fahre ich im Feierabend nochmal in die Kneipe hab ich natürlich am nächsten morgen einen KMSTAND von 10505KM aufn Tacho.

Am Ende des Monats (jetzt) mache ich dann die Reisekosten abrechung wo ich dann ganz genau aufführen muss wo ich wann war mit KM…

z.B. 10.04.2011 KM-ANFANG 10.000 Besuchter Ort: Frankfurt Kunde: Deutsche Bank KM-ENDE 10500 PRIVATE KM 50
11.04.2011 KM-ANFANG 10.050 … usw

Sorry das ich soweit ausholen musste aber jetzt zu meiner Frage - Stimmt es das wenn ich ein Fahrtenbuch führe ich den PKW nicht mehr versteuern muss und kann der Arbeitgeber mir ein Limit setzen mit den Privaten Km?

Auf eure Antworten bin ich gespannt!

Gruß Fabian

Hi Fabian,
kann dir da leider nicht weiterhelfen. Trotzdem viel Erfolg beim Lösen des Sachverhalts.
Grüße,
Michael

Hallo Fabian,

ich habe bei uns eine Dame von der Steuerprüfung gehabt. Die hat mir gesagt, dass ich bei Fahrtenbuchführung die Versteuerungsfrage NACHTRÄGLICH noch entscheiden kann - je nachdem, ob die 1 % Regelung billiger ist oder ob die km-Versteuerung billiger ist. Die 1 %Regelung ist ja nur geschaffen worden, um eben nicht jeden Tag ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Führst du das Fahrtenbuch, dann werden am Jahresende die kompletten Kosten des Autos genommen - also: Abschreibung oder Leasing + Benzin + Reparatur + Reifen etc… Diese Summe dann durch gefahrene km mal deine privat gefahrenen km. Das ist dann der Betrag, der zu versteuern ist. Da ich GF bin, ist es bei mir einfach. Du musst natürlich das mit deiner Firma klären. Aber da habe ich ja böse Vorahnungen wenn ich deinen Text so lese. Fakt ist ja, du hast einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen. Du hast ein Gehalt ausgehandelt und darfst den Wagen auch privat fahren. Nun reduziert man dein Gehalt… irgendwie schon komisch. Also wärst du mein AD, dann würde ich dich ins Gebet nehmen getreu dem Motto „also 3 Mal Urlaub im Jahr habe ich mir ja nicht vorgestellt…“ Aber direkt das Gehalt reduzieren… komisch. Du solltest m.E. den Vorschlag machen, dass du 1 X im Jahr mit dem Wagen in den Urlaub fährt und die täglichen Privatfahrten (die bei AD´s ja nie hoch sind, da man ja Abends froh ist, wenn man nicht fahren muss). Solltest du ein 2. oder 3. Mal fahren, zahlst du gezielt diese Strecke. Du kannst dir dann das Fahrtenbuch sparen und dein Chef die Kontrollerei - die ja eh nichts bringt, da man dir als AD vertrauen MUSS (AD´s sind eben nicht kontrollierbar…).

Hoffe dir geholfen zu haben

Gruß
Detlef

Hallo Fabian, ich bin hier überfragt. Aber eine km Einschränkung erscheint mir suspekt. Habe ich noch nie von gehört. Allerdings, vermute ich, dass man durchaus die Auflistung deiner Fahrten verlangen kann…

Hoffe Du bekommst noch Antworten von jemandem der sich besser auskennt.

Gruß Blume

Vielen Dank für die Antwort!
Ich spreche jetzt mal mit meinem Arbeitgeber. Melde mich nochmal wenn ich genaueres weiß. Beste grüße Fabian

Sorry, da kann ich leider nicht helfen.
Gruß Dirk

Hallo Fabian,
ich habe keine Ahnung, ob Du eine Arbeitsstelle / ein Büro als Arbeitsort regelmäßig anfahren musst - es würde ja auch reichen, wenn Du 1-2mal die Woche zum Arbeitgeber fährst - das aber jede Woche oder zumindest mit einer Regelmäßigkeit. Dann müsstest Du nämlich noch 0,02% vom Anschaffungswert des Fahrzeugs und Entfernungskilometer zusätzlich versteuern.
Daß Du mit einem Fahrrtenbuch den PKW nicht mehr versteuern musst, höre ich zum ersten mal. Glaubst Du denn, der Staat verschenkt etwas? Das Finanzamt rechnet mit einem festen Kilometersatz - ich glaube, der liegt bei 35 Cent je Kilometer. Man hat aber die Möglichkeit, die konkreten Kosten nachzuweisen, mit dem Ziel, mehr als diese 35 Cent bekommen zu können. Dann muß man die gefahrenen Kilometer -z.Bsp. mit einem Fahrtenbuch- sowie alle Rechnungen für Benzin / Diesel, Werkstatt, Versicherung, neue Reifen etc. eben alles, was man für das Fahrzeug aufwendet, nachweisen. Ich hab’s noch nicht gemacht, weil ich denke, daß diese Pauschalregelung die tatsächlichen Aufwendungen ganz gut widerspiegelt.
Wenn Du das Fahrzeug auch privat nutzt, ist es ja eigentlich ein geldwerter Vorteil. Werden denn die 800 Km, die Du privat fahren darfst, irgendwie versteuert?
Dein Arbeitgeber kann doch auch sagen, daß das Fahrzeug nur diesntlich genutzt werden darf. Insofern sind 800 kM ja schon ein zugeständnis. Ich denke, die werden Leasingfahrzeuge haben mit einer Kilometerbegrenzung. Kilometer, die darüber hinaus gefahren werden, muß sicher der Arbeitgeber beim Leasinggeber auch entsprechend bezahlen, was er mit dieser Regelung weitergibt. Wenn Du den Kraftstoff vom Arbeitgeber bekommst, wären doch 15 Cent ein guter Deal, denn soviel mußt Du ja für Kraftstoff je Kilometer zur Zeit aufwenden - es sei denn, Du hast ein Elektroauto, wo die Kosten sicher anders sind.