Hallo,
nehmen wir an, in einer Firma stünde aufgrund der Kündigung eines Abteilungsleiters ein Firmenfahrzeug „einfach so rum“. Ein anderer Mitarbeiter hat angefragt, ob er dieses Fahrzeug, solange keine Verwendung bestünde, privat nutzen dürfte. Die Geschäftsführung stimmte dem zu, machte aber klar, dass der Kraftstoff selbst zu zahlen sei.
Nun hat dieser Mitarbeiter den Wagen nach 1%-Regelung als geldwerten Vorteil für den vergangenen Monat auf seiner Lohnabrechnung gefunden (und gibt sicherlich am nächsten Werktag die Schlüssel wieder ab!).
Ist die Versteuerung so in Ordnung? Bislang war dem Mitarbeiter die 1%-Versteuerung nur in Verbindung mit von der Firma gezahltem Kraftstoff bekannt? Gibt es hier irgendeine Regelung?
LG
Der Kater?
Hallo,
Nun hat dieser Mitarbeiter den Wagen nach 1%-Regelung als geldwerten Vorteil für den vergangenen Monat auf seiner Lohnabrechnung gefunden (und gibt sicherlich am nächsten Werktag die Schlüssel wieder ab!).
Ist die Versteuerung so in Ordnung? Bislang war dem Mitarbeiter die 1%-Versteuerung nur in Verbindung mit von der Firma gezahltem Kraftstoff bekannt? Gibt es hier irgendeine Regelung?
Also die 1%-Oauschale wird häufig angewandt, da sie so einfach ist. Eigenbeteiligungen können abgezogen werden. Allerdings gilt dies u.a. nicht für die Benzikosten.
Diese könnte nur in der eigenen Steuererklärung angesetzt werden. Allerdings nur, wenn der geldwerte Vorteil nach Fahrtenbuch-Methode anstatt 1%-Regelung berechnet würde.
Das ist eben so bei Pauschalen. Die sind einfach, können aber eben definitionsgemäß hier keine individuell vom Arbeitnehmer geleisteten Aufwendungen an Dritte erfassen.
Den Weg weisen die Lohnsteuerrichtlinien. Hier LStR 8.1 Abs. 9 Nr. 4 http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r8.1….
Ist eben die Frage, ob sich der AG darauf einlässt. Offenkundig will er dies nicht, da die jetzige Regelung wohl für ihn wirtschaftlich am günstigsten ist.
Grüße
Hallo,
Nun hat dieser Mitarbeiter den Wagen nach 1%-Regelung als geldwerten Vorteil für den vergangenen Monat auf seiner Lohnabrechnung gefunden (und gibt sicherlich am nächsten Werktag die Schlüssel wieder ab!).
Ist die Versteuerung so in Ordnung? Bislang war dem Mitarbeiter die 1%-Versteuerung nur in Verbindung mit von der Firma gezahltem Kraftstoff bekannt? Gibt es hier irgendeine Regelung?
Also die 1%-Oauschale wird häufig angewandt, da sie so einfach
ist. Eigenbeteiligungen können abgezogen werden. Allerdings
gilt dies u.a. nicht für die Benzikosten.
Diese könnte nur in der eigenen Steuererklärung angesetzt
werden. Allerdings nur, wenn der geldwerte Vorteil nach
Fahrtenbuch-Methode anstatt 1%-Regelung berechnet würde.
Das ist eben so bei Pauschalen. Die sind einfach, können aber
eben definitionsgemäß hier keine individuell vom Arbeitnehmer
geleisteten Aufwendungen an Dritte erfassen.
Den Weg weisen die Lohnsteuerrichtlinien. Hier LStR 8.1 Abs. 9
Nr. 4
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r8.1….
Ist eben die Frage, ob sich der AG darauf einlässt.
Offenkundig will er dies nicht, da die jetzige Regelung wohl
für ihn wirtschaftlich am günstigsten ist.
Das habe ich leider nicht verstanden. Gäbe es denn nun eine andere, für den Arbeitnehmer prinzipiell günstige Möglichkeit der Ab/Berechnung?!
Nehmen wir mal an, der Wagen wird bewertet mit 30.000 EUR Neuwert/Leasingrate sind 360 EUR/Monat. Der Arbeitnehmer fährt (inkl. der Fahrten zur Arbeit) ca. 1.500km/ Monat. Dienstliche Fahrten finden hier gar nicht statt.
Greetz
Der Kater
Hallo,
Das habe ich leider nicht verstanden. Gäbe es denn nun eine andere, für den Arbeitnehmer prinzipiell günstige Möglichkeit der Ab/Berechnung?!
Na die Frage müssen wir auseinandernehmen.
Grundsätzlich kann die Pauschale für den AN günstiger sein. Nämlich dann wenn der AN höhere Aufwendungen hätte (also nicht nur die Versteuerung und eventuell Sozialabgaben sondern in voller Höhe „echtes“ bereits versteuertes und versozialabgabtes Geld), wenn er sich ein eigenens Auto zulegen würde. Desweiteren wird sie umso günstiger sein, je höher der tatsächliche private Nutzungsanteil ist, da sicher bei der 1%-Methode von einem bestimmten Verhältnis dienstlicher und privater Fahrten ausgegangen wurde.
Alternative zur 1%-Methode wäre die Führung eines Fahrtenbuches. Hier wird dann das Verhältnis von privater und dienstlicher Nutzung ermittelt und die tatsächlichen Kosten anhand dieses Verhältnisses aufgeteilt. Der AN müsste dann den privaten Anteil als geldwerten Vorteil versteuern und versozialabgaben. Wenn wie unten beschrieben gar keine dienstlichen Fahrten stattfinden, kann man sich in etwa vorstellen, was dabei rauskommt.
Nehmen wir mal an, der Wagen wird bewertet mit 30.000 EUR Neuwert/Leasingrate sind 360 EUR/Monat. Der Arbeitnehmer fährt (inkl. der Fahrten zur Arbeit) ca. 1.500km/ Monat. Dienstliche Fahrten finden hier gar nicht statt.
Also für die Wege zur Arbeit müssten zusätzlich 0,03% je Entfernungs kilometer versteuert werden. Findet das statt oder versteuert das der AG pauschal und wälzt die pauschale Lohnsteuer nicht mal auf den AN ab?
Neuwert ist nicht relevant sondern der Bruttolistenpreis. Wenn der auch 30.000€ beträgt, dann hätten wir schonmal 300€ geldwerten Vorteil. Hinzu kämen nun noch 0,03 % für den Entfernungskilometer zur Arbeit. Hier müsste noch mal genauer dargelegt werden, wie weit es bis zur Arbeit ist und wie das vom AG behandelt wird.
Die Leasingrate ist für die Ermittlung des geldwerten Vorteils egal, da bei der 1%-Methode eben vom Bruttolistenpreis ausgegangen wird.
Angesichts der Tatsache, dass gar nichts dienstlich gefahren und eventuell auch die Fahrten zur Arbeit pauschal versteuert und nicht abgewälzt werden, kann die 1%-Methode so schlecht nicht sein.
Grüße
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Danke, jetzt hab ichs wohl geschnallt! (owT)
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