Hallo Gemeinde !
Wie sieht es denn aus wenn der Faherer einens Firmen-/Dienstwagens auf Grund einer Kündigung ( egal wer gekündigt hat ) vom Arbeitgeber für die restliche Zeit des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird ?
Besteht ein Anspruch darauf den Wagen bis zum offiziellen Ende zu nutzen ?
Thx für weiterführende Links
Stephan
Hallo Stephan,
Wie sieht es denn aus wenn der Faherer einens
Firmen-/Dienstwagens auf Grund einer Kündigung ( egal wer
gekündigt hat ) vom Arbeitgeber für die restliche Zeit des
Arbeitsverhältnisses freigestellt wird?
Das kommt drauf an, was vertraglich oder in der Freistellungsvereinbarung dazu geregelt wird.
MfG
hi xolo…
dass es von der individuellen gestaltung abhängt ist klar… frage ist… arbeitnehmer führt ja brav seine anteile ab ( 1% regelung / fahrtenbuch etc ) und bleibt ja EIGENTLICH im zuge einer freistellung im genuss aller vorzüge - kann der Arbeitgeber diese „gewähurng“ des deinstwagens für die zeit der freistellung einseitig widerrufen ?ein firmenwagen ist ja auch bei vertragsverhandlungen teil des „pakets“ ?
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