Hallo, ich frage mich, ob es Versicherer gibt, die die schadensfreie Jahre mit einem Dienstwagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die private Kfz-Versicherung anrechnet.
Machen anscheinend nicht sehr viele…
Danke und Gruß
Granini
Hallo, ich frage mich, ob es Versicherer gibt, die die schadensfreie Jahre mit einem Dienstwagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die private Kfz-Versicherung anrechnet.
Machen anscheinend nicht sehr viele…
Danke und Gruß
Granini
Hallo,
die Übertragung von schadensfreien Jahren von Dienstfahrzeugen ist durchaus üblich. Voraussetzung ist aber, dass die Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen war, auf den Schadensfreiheitsrabatt verzichtet.
Außerdem muss glaubhaft versichert werden, dass der Arbeitnehmer den Schadensfreiheitsrabatt selbst erfahren hat.
Gruß Woko
Auch hallo,
je, gibt es. Ich wiederspreche meinem Vorredner insofern, als dass es durchaus VR gibt, die auch ohne SFR-Verzicht des Arbeitgebers, also ohne echte „SFR-Übertragung“, die DW-Nutzung berücksichtigen.
Um einen „geeigneten“ Versicherer zu finden, musst Du Dich durchfragen und Dir verbindliche Angebote machen lassen. Zumnindest eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers wirst Du vermutlich benötigen.
Grüße, M
Hallo,
in der Kfz-Versicherung ist inzwischen alles möglich, auch das Unmögliche.
Wenn es sowohl Angebote mit „echter SF-Übertragung“ als auch die „ledigliche Berücksichtigung der Dienstwagenzeit“ von Versicherungen gibt, sollte der Variante „Übertragung“ der Vorzug gegeben werden.
Dies hat den Vorteil, dass man selbst Inhaber des SF wird. Das macht sich bei einem späteren Versichererwechsel bemerkbar. Dann kann man den Rabatt mitnehmen. Bei der lediglichen „Berücksichtigung“ ist der Versicherer nicht verpflichtet, die Zeit dem neuen Versicherer gegenüber zu bestätigen, sondern nur die tatsächlich bei ihm zurückgelegte Zeit.
Gruß Woko
So, erstmal vielen Dank euch beiden!
Hmm jetzt wird nach einer Kündigung der AG wahrscheinlich nicht gewillt sein, den Schadensfreiheitsbonus einfach zu „verschenken“. (Machen das überhaupt welche?)
Wahrscheinlich wird es also sowieso auf eine „unechte Übertragung“ hinauslaufen.
Die neue Versicherung für den Privatwagen wird sicher eine andere sein als die für das Dienst-Kfz. Aber auch diese neue Versicherung ist dann bei einem späteren Wechsel in noch eine andere Vers. nicht verpflichtet, die aktuelle SF-Klasse (also incl. Dienstwagenzeit) weiterzugeben? Habe ich das richtig verstanden?
Gruß
Granini
Hallo,
genauso war es gemeint.
Beispiel: Anerkennung der Dienstwagenzeit von 25 Jahren beim Versicherer A ohne SF-Übertragung. Nach drei Jahren Wechsel zu Versicherung B. Versicherung A ist nur verpflichtet 3 schadensfrei Jahre an Versicherung B abzugeben.
Gruß Woko
Allerdings auch hier gilt inzwischen: Alles ist möglich im Wettbewerb der Versicherer untereinander.
Hallo Granini,
hab den gleichen Vorgang auch vor einigen Jahren gehabt. Nach langer Suchaktion hab ich damals mitbekommen, dass es sogar die meisten Versicherer anhand eines speziellen Formulars übertragen, indem der Arbeitsgeber auf den Rabatt verzichtet und die gefahrenen Jahre des Mitarbeiters bestätigt. Hierfür musst du in den Tarifbestimmungen deines privaten Versicherers nachlesen bzw. dort anfragen. Tip: Mir ist aufgefallen, dass auch nicht alle Mitarbeiter die man dann ans Telefon bekommt diese Übertragung kennen. Nennt sich soweit ich mich erinnere Rabattübertragung von Dritten TB28.
Gruß charisma
Nochmal hallo,
also ich muss dem Kollegen nochmal widersprechen, und zwar hinsichtlich der Bewertung: natürlich stimmt es, dass die SFR-Weiterbestätigung irgendwann mal anders ist als gewünscht (nämlich nur die tatsächliche schadenfreie Zeit und nicht die berechnete SF-Klasse).
Aber trotzdem sparst Du doch in dieser Zeit, also zB über einen Zeitraum von 5 Jahren, den Unterschied zwischen SF 2 und SF 10 (nur als beispielhafte SF-Klassen). Insofern sehe ich da jetzt gerade mal gar kein Problem… ?!
Grüße, M
Ja klar ist das besser als gar nichts.
Da das Anstellungsverhältnis gekündigt wurde, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass der AG auf seine schadensfreie Jahre verzichtet.
Das heißt, man muss zu einer der wenigen Versicherungen gehen, die das auch so „anrechnen“, aber diese werden wahrscheinlich nicht zufällig die günstigsten sein, so dass der Vorteil wahrscheinlich kaum spürbar ist. (ausser man hatte vorher eine wirklich sehr niedrige SF Klasse)
Korrigiert mich wenn ich falsch liege!
Auf jeden Fall allen vielen Dank, die sich bisher beteiligt haben.
Hi,
also mit Deiner Vermutung…
aber diese werden wahrscheinlich
nicht zufällig die günstigsten sein, so dass der Vorteil
wahrscheinlich kaum spürbar ist.
… kannst Du durchaus richtig liegen.
Das gilt aber für sehr viele Tarifkonstellationen (und ist eigentlich ein ganz eigenes Thema, aber trotzdem hier kurz mein Senf dazu) und auch für die sog. „günstigen“ Versicherer.
Da gibt es zB einen, der mit einer direkten Tel.-Leitung zum Kunden wirbt und ohne Außendienst immer billig sein will. Und dieser Anbieter versichert 2.-Fahrzeuge sogar wie Erstfahrzeuge, also auch mit zB 30%. Je nach Situation (Fahrerkreis, km-Leistung, …) ist die 30%-Prämie aber genauso teuer wie unsere 85%-Prämie. Da der Anbieter aber ein entsprechendes Image hat, vergleicht der Interessent gar nicht mehr, sondern schließt den Vertrag ab…
Du siehst: dass ist heute alles nicht mehr so einfach.
Grüße, M