Dienstwagen - geldwerter Vorteil bei Zweitwohnsitz

Hallo,

das Verstehen des deutschen Steuerrechtes ist recht schwierig, deshalb bitte ich um Hilfe.

Es geht um einen Transferangestellten nach Insolvenz des AGs. Mit seiner Frau besitzt er eine selbstgenutzte Immobilie. Beide sind zusammen veranlagt.

In kürze wird er ein neues Beschäftigungsverhältnis antreten, dass allerdings 350 Km von zu Hause entfernt ist. Im Umkreis von ca. 20Km um den neuen Arbeitsort wird eine kleine Wohnung zur Miete genommen. Die Kaltmiete beträgt 300 Euro, die gesamten Nebenkosten voraussichtlich 200 Euro.

Vom neuen Arbeitgeber kann ein Dienstfahrzeug erhalten werden. Der Wagen wird versteuert mit den klassischen 1% vom Neuwagenwert, 0,03% des NWW pro Km zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung sowie 0,002% pro Km und Tour bei Familienheimfahrten. Insbesondere der geldwerte Vorteil für die Familienheimfahrten würde ihn finanziell „auffressen“.

Daher die Fragen:

Wenn statt des Zweitwohnsitzes der Hauptwohnsitz am Arbeitsort angemeldet wird, so dass keine Familienheimfahrten mehr versteuert werden müssen, kann dies negative Auswirkungen auf die bisherige Versteuerung haben?

Wie hoch ist der maximale Betrag, der grundsätzlich jährlich in den Werbungskosten für Fahrten geltend gemacht werden kann, unabhängig vom Wohnsitz sowie von Familienheimfahrten oder Fahrten zur Arbeit?

Wenn man einen Zweitwohnsitz anmeldet, können diese Kosten als doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angegeben werden. Kann man die tatsächlichen Kosten angeben oder lediglich den Verpflegungsmehraufwand (http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/D/Doppel…)? Bis zu welcher Höhe? Es wird ja sicherlich eine Begrenzung existieren, so dass kein palastartiges Gebäude gemietet werden kann.

Kann man die Kosten für die doppelte Haushaltsführung auch ansetzen, wenn der Hauptwohnsitz am Dienstort angemeldet wird, die Ehefrau aber zu Hause wohnen bleibt?

Es sind ziemlich knifflige Fragen sind – aber vielleicht könnt Ihr helfen?

Liebe Grüße,
TBrodt

Hallo!

Das Steuerrecht knüpft nicht daran an wo man gemeldet ist. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Natürlich kann man durch kreatives An- und Abmelden die Finanzbehörden über die tats. Verhältnisse hinwegtäuschen, was dann aber u.U. den Tatbestand der Steuerhinterziehung entspricht.

Das was die fiktive Person hier vorhat nennt sich doppelte Haushaltsführung. Das heißt man kann die Kosten die der zweite Haushalt verursacht (Miete, Nebenkosten, Einrichtung, etc.) steuerlich absetzten. In den ersten 3 Monaten auch die Verpflegungsmehraufwendungen. Die Wohnung muss den Umständen entsprechen, ich glaub es gab mal ein Urteil, so um die 50-60 Quadratmeter.

Kann man die Kosten für die doppelte Haushaltsführung auch
ansetzen, wenn der Hauptwohnsitz am Dienstort angemeldet wird,
die Ehefrau aber zu Hause wohnen bleibt?

Wie oben beschrieben. Finanzamt interessiert die melderechtliche Seite nicht. Wenn man dem Finanzamt natürlich vorgaukelt man wohnt bei der Arbeit um die Versteuerung der Familienheimfahrten zu umgehen, dann gibt es das Familienheim nicht, also hat man auch keine doppelte Haushaltsführung die man absetzen könnte.

Die Fahrtkosten von zu Hause zum doppelten Haushalt und vom doppelten Haushalt zu Arbeit sind (im prinzip) in unbegrenzter Höhe abzugsfähig.

Für die Gesamtkalkulation sollte man villeicht auch berücksichtigen was das Finanzamt am Ende des Jaheres noch erstatten wird, evtl. relativiert sich dann der Eindruck dass man vom geldwerten Vorteil „aufgefressen“ wird.

Gruß

Jörg