Hallo, liebe Experten,
folgender hypothetischer Fall:
mal angenommen, ein Angestellter führe einen Dienstwagen, und sein Arbeitgeber berechnet ihm direkt jeden Monat als Abzug in der Lohnsteuer den entsprechenden geldwerten Vorteil mit ein.
Er bekommt nun die elektronischen Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber für 2008, dort ist im Feld der Bruttolohnsteuersumme diese Summe ja enthalten. Aber es geht aus nichts hervor, daß der Angestellte einen Dienstwagen fährt.
Da unerfahrene und beratungsresistente Personalabteilung eines kleinen Unternehmens, würde selbige verweigern, eine entsprechende Bescheinigung zu erstellen (die der Angestellte gerne hätte, da er nicht kriminell werden möchte, s. folgende Ausführungen).
Wenn er nun seine Einkommensteuererklärung einreicht ohne selbst den Wagen in irgendeiner Form zu erwähnen (auch keine Entfernungs-pauschale o.ä.), woher weiß das FA dann, daß er einen Dienstwagen fährt ?
Anders gefragt:
De facto würde er (bzw. der Arbeitgeber) doch das FA (möglicherweise sogar in Unwissenheit) betrügen - will sagen, er bekommt viel mehr zurückerstattet, als es der Fall sein dürfte, wenn das FA wüßte, daß er den geldw. Vorteil des Dienstwagen versteuern müßte ?
(Mal davon abgesehen, daß es vielleicht duch irgendwelche Zufälle herauskäme ?)
Ich hoffe, das war nicht zu verdreht bzw. unverständlich gefragt !
vielen Dank im voraus,
viele Grüße
mms