Dienstwagen / geldwerter Vorteil

Hallo, liebe Experten,

folgender hypothetischer Fall:
mal angenommen, ein Angestellter führe einen Dienstwagen, und sein Arbeitgeber berechnet ihm direkt jeden Monat als Abzug in der Lohnsteuer den entsprechenden geldwerten Vorteil mit ein.

Er bekommt nun die elektronischen Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber für 2008, dort ist im Feld der Bruttolohnsteuersumme diese Summe ja enthalten. Aber es geht aus nichts hervor, daß der Angestellte einen Dienstwagen fährt.
Da unerfahrene und beratungsresistente Personalabteilung eines kleinen Unternehmens, würde selbige verweigern, eine entsprechende Bescheinigung zu erstellen (die der Angestellte gerne hätte, da er nicht kriminell werden möchte, s. folgende Ausführungen).

Wenn er nun seine Einkommensteuererklärung einreicht ohne selbst den Wagen in irgendeiner Form zu erwähnen (auch keine Entfernungs-pauschale o.ä.), woher weiß das FA dann, daß er einen Dienstwagen fährt ?
Anders gefragt:
De facto würde er (bzw. der Arbeitgeber) doch das FA (möglicherweise sogar in Unwissenheit) betrügen - will sagen, er bekommt viel mehr zurückerstattet, als es der Fall sein dürfte, wenn das FA wüßte, daß er den geldw. Vorteil des Dienstwagen versteuern müßte ?
(Mal davon abgesehen, daß es vielleicht duch irgendwelche Zufälle herauskäme ?)

Ich hoffe, das war nicht zu verdreht bzw. unverständlich gefragt !

vielen Dank im voraus,
viele Grüße
mms

moin,

die nutzung ist doch versteuert, also alles im grünen bereich. sie muss nicht gesondert in der lohnsteuerbescheinigung aufgelistet werden, warum auch? sie ist teil des bruttolohns.
und zufällig wird das finanzamt dies nicht herausfinden, denn es gibt sowas wie die lohnsteueraußenprüfung und als erstes wird nach die nutzung der firmenwagen geprüft…

wieso sollte der steuerpflichtige denn mehr zurückbekommen wenn keinerlei werbungskosten geltend gemacht werden?

warum will der steuerpflichtige eine bescheinigung? es steht doch in der monatlichen gehaltsabrechnung.

was ist der sinn der frage?

e