meine Lebensgefährtin hat einen Dienstwagen mit privatem Nutzrecht (1% Regelung). Ich habe als Lebensgefährte grundsätzlich das Recht diesen Wagen zu nutzen.
Darf ich diesen Wagen auch nutzen um zu meiner eigenen Arbeitsstätte zu fahren ?
Grundsätzlich ist mir kein Gesetz bekannt welches das verbietet.
Sie dürfen das KFZ natürlich nicht für Transportfahrten Ihres Arbeitgebers nutzen, aber einer privaten Nutzung (und damit sind auch Fahrten zum und vom Arbeitsplatz eingeschlossen) steht nichts im Wege.
Vorausgesetzt der Passus, dass auch SIE den Wagen nutzen dürfen steht in dem Arbeitsvertrag Ihrer Lebensgefährtin auch drin.
Mit freundlichen Grüßen aus Saarbrücken, SAARLAND
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) http://www.burgard-versicherungen.de
Hi, sorry, das ist nicht mein Part, aber vielleicht hilft folg. Info:
Normalerweise gibt es in solchen Fällen eine Anlage zum AV, in der die Dinge vertraglich geregelt sind. Ansonsten bitte an der Quelle forschen (AG der LG).
Viel Glück.Ko
also zuerst einmal hat die 1% Regelung etwas mit dem Steuerrecht zu tun. Versicherungstechnisch ist dies völlig belanglos. Wenn Sie mit dem Fahrzeug fahren dürfen, dann dürfen Sie damit natürlich hinfahren woimmer Sie wollen und Ihre Lebensgefährtin es zulässt. Also auch zur Arbeit.
Hallo, das hängt allein davon ab wer der Offizielle Nutzer des Dienstwagen ist und was im Nutzungsvertrag steht. Lebensgefährten sind keine Ehegatten, eigetlich gilt solche Nutzung nur Ehegatten mit Trauschein.So kenne ich das , denn wenn ein Schaden damit Eintritt ist es ein wichtiges Detail ob die Versicherung dafür abgeschlossen wurde das Betriebsfremde einen Dienstwagen führen dürfen. Da würde ich sehr Vorsichtig sein das Lebensgefährten solch einen Wagen Nutzen dürfen. Auf jedenfall den Vertrag lesen und Ansonsten schriftlich Vereinbaren das der Lebensgefährte auch das Kfz Nutzen darf. Ansonsten gibt es viele Probleme und im Schadenfall muss Deine Lebensgefährtin für jeden Schaden haften. Wenn z. Beispiel das Auto ein Leasing Kfz ist. Das sollte im Vorfeld geprüft werden, denn ein Dienstwagen ist meistens mit einem Arbeitsvertrag verknüpft und dienst dem Arbeitnehmer. Eine solche Klausel muss in einem Vertrag geregelt sein . LG und schönes Wochenende.
LG Lossi
Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten, da es sich um eine Regelung zwischen dem Arbeitgeber Ihrer Lebensgefährtin und Íhrer Lebensgefährtin handelt. Dass müsste ggf. mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo …, das müsstest Du mit der Firma klären, die diesen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Denn mit denen besteht ja eine Nutzungsvereinbarung.
Gruss Egon
Wenn das Auto wirklich für beide genutzt werden darf (vom AG bestätigt), darf natürlich auch zur Arbeit gefahren werden. Das ist dann wie eine Privatfahrt. Mann sollte nur aufpassen, dass die Lebensgefährtin die Hauptnutzerin des Autos ist.
Hallo Grue,
Deine Frage hat zwar nix mit Versicherung zu tun wohl eher Recht…
Wenn in dem Nutzungsvertrag keine Einschränkungen dokumentiert sind, warum solltest Du damit nicht zum Arzt, Penny oder zur Arbeit fahren. Allerdings ist das eine ungewöhnliche Regelung, dass Du als Partner auch mit dem Auto fahren darfst-solltest mal mit Deinen Steuerberater darüber reden, wie das steuerlich zu behandeln ist und in die Versicherungspolice solltest Du auch mal schauen, ob da irgendwelche Nutzer(einschränkungen) vermerkt sind.
WB
Hallo GR,
ich bin zwar weder Anwalt noch Steuerspezialist, meine jedoch, dass dies kein Problem darstellen sollte, wenn nicht eine Einschränkung im Vertrag/Arbeitsvertrag ihrer Lebensgefährtin steht.
sorry wenn ich mich erst jetzt melde aber ich lag im krankenhaus
interessante frage…also ich denke, dass hier zwei rechtlich voneinander getrennte fakten zu betrachten sind
die fahrt zur arbeitsstaette…ist nur unfallversicherungstechnisch von bedeutung und zwar wenn sie einen autounfall haben gilt dies als wegeunfall und ihre berufsgenossenschaft wird ueber diesen unfall informiert
wenn jedoch der unfallhergang hergibt dass sie das dienstfahrzeug ihrer frau benutzt haben…koennte bzw. wird die versicherung des arbeitgebers ihrer frau unter umstaenden dies bemaengeln und konkret von dem arbeitgeber ihrer frau wissen wollen ob dies
nach den Vorschriften des arbeitgebers zulaessig
war.
kurze zusammenfassung…es kommt darauf an wie die vorschriften aussehen…die der arbeitgeber ihrer
frau aufgestellt hat, wenn man ihnen also dem ehemann
die nutzung des dienstwagen gestatttet.
meine empfehlung…es gibt immer wieder neue rechtssprechungen…und wie ihr fall bei gericht
behandelt wurde kann ich ihnen selbstverstaendlich
nicht sagen
also…am besten sie fahren mit ihrem privaten pkw die strecke zur arbeit um spaeteren aerger zu vermeiden
Hallo,
warum sollte gerade dieser Weg aus der Nutzung ausgeschlossen sein?
Wenn Du das grundsätzliche Recht besitzt den Wagen zu fahren kann Dir doch niemand vorschreiben wo Du damit hin fährst.
Oder verstehe ich gerade etwas falsch?
Gruß
Heiko