Dienstwagen mit Fahrtenbuch

Moin,

angenommen, Herr X. bekommt einen Dienstwagen. Diesen nutzt er, um

  • täglich 65 km von zu Hause zur Arbeit (und zurück) zu fahren.
  • um Dienstfahrten durchzuführen.
  • natürlich auch private Fahrten zu veranstalten.

Soweit ich verstanden habe, hat Herr X. zwei Möglichkeiten, diesen Dienstwagen steuerrechtlich zu behandeln:

  1. Die 1%-Regel greifen zu lassen. Die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück werden dann ebenfalls noch einmal pauschal mit 0,03% pro km versteuert.

  2. Ein Fahrtenbuch zu führen.

Wie verhält es sich bei Option 2? Was ist dann letztlich zu versteuern? Nur die privat gefahrenen Kilometer? Mit welchem Prozentsatz? Und was ist mit den Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück? Greift hier die gleiche Satz wie bei Option 1?

Danke im Voraus für Aufklärung!

Gruß,
Stefan

  1. Ein Fahrtenbuch zu führen.

Wie verhält es sich bei Option 2? Was ist dann letztlich zu
versteuern? Nur die privat gefahrenen Kilometer? Mit welchem
Prozentsatz? Und was ist mit den Fahrten zur Arbeitsstelle und
zurück? Greift hier die gleiche Satz wie bei Option 1?

§ 6 I nr.4 estg
Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

durch das fahrtenbuch werden die privaten aufwendungen belegt, die (zu 100%) als entnahme dem gewinn/den einnahmen hinzuzurechnen sind, also die steuer erhöhen.

die fahrten zum arbeitsplatz sind als betriebsausgaben/werbungskosten pauschal mit 0,3€ pro entfernungskilometer (also wird nur eine wegstrecke berücksichtigt, nicht „hin und zurück“) zu berücksichtigen, vgl. § 9 I nr.4 estg. diese fahrten reduzieren also die einkünfte bzw. die zu zahlende steuer…

Hallo Hendrik,

danke für die Hinweise!
Aber eine Frage hätte ich noch: Mit welchem Euro- oder sosntigem Satz werden denn die nachgewiesenen privaten Kilometer bei der Steuer angesetzt? Ist das der gleiche Pauschalwert wie der für die einfache Strecke bis zur Arbeitsstelle?

Danke nochmal!

Viele Grüße,
Stefan

Hallo

danke für die Hinweise!
Aber eine Frage hätte ich noch: Mit welchem Euro- oder sosntigem Satz werden denn die nachgewiesenen privaten Kilometer bei der Steuer angesetzt?

Na zu dem, was ein Kilometer kostet. Dazu werden die Gesamtkosten eines Jahres durch die gesamte Fahrleistung eines Jahres dividiert. Also bspw. 35.000 km und
7000€ Gesamtkosten = 0,20€/km. Jeder Private Kilometer also 20 Cent

Pauschalwert wie der für die einfache Strecke bis zur Arbeitsstelle?

Nein, bei der Fahrtenbuchmethode werden keine Pauschalwerte berechnet, sondern eben die tatsächlichen Kosten.
Die Fahrten zur Arbeitsstätte gelten übrigens als Privatfahrten und können bei der Fahrtenbuchmethode eben auch nicht mit irgendwelchen Pauschalen angesetzt werden. Was es da als Pauschale gibt, ist die Pendlerpauschale. Das sind allerdings Werbungskosten und dient nicht als Ansatz zur Ermittlung des geldwerten Vorteils eines Arbeitnehmers.
Der AG kann diesen Fahrten zur Arbeitsstätte pauschal mit 15% versteuern. Das ist allerdings auf die 0,30€ je Entfernungs kilometer beschränkt. Sollten die tatsächlichen Kosten drüber liegen, ist dieser übersteigende Anteil normal als Arbeitslohn zu versteuern.

Grüße

Hallo ElBuffo,

danke für deine Antwort!
Aber was sind die „tatsächlichen Kosten“? Die Leasingrate, die der Arbeitgeber von Herrn X. zahlt? Der Bruttolistenpreis, wie bei der 1%-Regel? Dann wäre jeder Privatkilometer ja um so teurer, je weniger er fährt.

Gruß,
Stefan

Hallo Stefan,

Aber was sind die „tatsächlichen Kosten“? Die Leasingrate, die der Arbeitgeber von Herrn X. zahlt?

Nicht nur. Die tatsächlichen Kosten sind alle Kosten, die für das Fahrzeug anfallen. Also z.B. die Abschreibungen oder Leasingraten, Versicherungen, Steuern, Treibstoff, Wartung. Das ergibt einen Betrag X, durch den eben die Gesamtkilometer eines Jahres geteilt werden.

Dann wäre jeder Privatkilometer ja um so teurer, je weniger er fährt.

Ja, so ist das, wenn der Nenner kleiner wird. Die Fixkosten wie Steuern und vor allem Abschreibungen werden je Kilometer kleiner, wenn sie auf mehr Kilometer verteilt werden.

Grüße