Moin,
angenommen, Herr X. bekommt einen Dienstwagen. Diesen nutzt er, um
- täglich 65 km von zu Hause zur Arbeit (und zurück) zu fahren.
- um Dienstfahrten durchzuführen.
- natürlich auch private Fahrten zu veranstalten.
Soweit ich verstanden habe, hat Herr X. zwei Möglichkeiten, diesen Dienstwagen steuerrechtlich zu behandeln:
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Die 1%-Regel greifen zu lassen. Die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück werden dann ebenfalls noch einmal pauschal mit 0,03% pro km versteuert.
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Ein Fahrtenbuch zu führen.
Wie verhält es sich bei Option 2? Was ist dann letztlich zu versteuern? Nur die privat gefahrenen Kilometer? Mit welchem Prozentsatz? Und was ist mit den Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück? Greift hier die gleiche Satz wie bei Option 1?
Danke im Voraus für Aufklärung!
Gruß,
Stefan