Hallo,
ich sitze gerade an meiner 1. Einkommenserklärung und brauch dringend Rat.
Ich habe (seit 01.03.2009) einen Dienstwagen, bei dem ich Fahrtenbuch geführt habe (also keine 1%-Regelung).
Weg zur Arbeitsstätte: 19 km (einfache Strecke)
Private Kilometer: ca. 5.000 km
Dienstliche Kilometer: ca. 20.000 km
Kosten wurden ALLE vom AG übernommen (inkl. Benzin)
Welche Anlagen der Einkommensteuererklärung muss ich nun wie ausfüllen?
Mir wurden Ende des Jahres im Dezember (in diesem Monat habe ich auch einen extra Bonus erhalten, d.h. höheres Einkommen) alle Kilometer auf einmal versteuert.
Ist es möglich, dass ich nach meiner ESt-Erklärung noch Geld zurückbekomme, da ich ja die vorigen Monate weniger verdient habe?
Hallo,
grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die private Nutzung eines Dienstwagens zu versteuern:
- Die sogenannte 1% Regelung, bei der monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Lohn hinzugerechnet werden. (Dies scheint ja bei Ihnen nicht der Fall zu sein)
- Die Versteuerung durch ein Fahrtenbuch. Hier versteuern sie nur die tatsächlichen Kosten, die für Ihre Privatnutzung angefallen sind. In Ihrem Fall haben sie den PKW zu 20% privat genutzt, daher müssen sie 20% der gesamten PWK-Kosten versteuern.
Sie sagten, Sie haben im Dezember alle Kilometer auf einmal versteuert. Also nehme ich an, dass ihr Arbeitgeber die anteiligen Kosten für die Privatnutzung auf ihr Dezembergehalt hinzugerechnet hat und dementsprechend viel Lohnsteuer einbehalten hat.
Somit ist im Bruttolohn Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bereits der sogenannte geldwerte Vorteil der PKW Nutzung enthalten. Sie müssen daher bezüglich des Fahrtenbuchs keine Angaben mehr machen.
Die Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte geben Sie in Anlage N in den entsprechenden Zeilen an.
Zu der Frage, ob sie eine Erstattung bekommen könnten… die kann der Fall sein, da sie im Dezember ein wesentlich höheres Gehalt bekommen haben als in den Vormonaten und daher wahrscheinlich ein höherer Steuersatz angewendet wurde. Die Steuerbelastung hängt aber von vielen verschiedenen Faktoren ab, so dass man nicht pauschal sagen kann, ob sich eine Erstattung ergeben wird.
Ich hoffe, Ihnen damit ein bisschen weitergeholfen zu haben und wünsche noch viel Erfolg beim Erstellen der Steuererklärung.
Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Das heißt, ich brauche in meiner Einkommensteuererklärung also nicht mehr die genauen Kilometer angeben, die ich privat/dienstlich gefahren bin? (Hatte da irgendwo ein Feld gesehen, wo man dieses noch eintragen konnte)
Die Zeile mit den Kilometern zur Arbeitsstätte in Anlage N habe ich schon ausgefüllt.
Dann muss ich zum Dienstwagen also sonst nichts mehr weiter angeben und kann meine Erklärung so wegschicken?