ich arbeite angestellt Teilzeit (mit einigem Aussendienst), bin freiberuflich tätig (ebenfalls meist beim Kunden) und lebe auf dem Land, d.h. ich brauche auch privat ein Auto.
Dzt. erstattet mir mein AG (aus der Teilzeitbeschäftigung) 0,30ct/km. Meine freiberuflichen Fahrten lasse ich in die Steuer laufen (ebenfalls 0,30ct) und das Auto ist privat.
Verteilung der Fahrten laut meinem jetzt 6 Monate geführten Fahrtenbuchs (20% privat, 45% für Teilzeittätigkeit und 35% für freiberufliche Tätigkeit).
Nun steht demnächst ein Fahrzeugwechsel an. Was soll ich tun?
1%-Regel stellt mich deutlich schlechter, da ich aus einer beruflichen Sonderstellung heraus bis zu 35% Rabatt auf den Listenpreis bekomme.
man kann ja noch ein Fahrtenbuch führen und dann die Kfz.-Kosten gemäß den gemachten Anteilen verrechnen.
Bei Neukauf eines Kfz. sollte man überlegen, ob man das
Fahrzeug nicht als Betriebsfahrzeug kaufen sollte, dann spart man auch noch die Mehrwertsteuer von 19%. Dies gilt auch für alle Rechnungen(Tanken, Reparatur, etc).
Hallo,
ich arbeite angestellt Teilzeit (mit einigem Aussendienst),
bin freiberuflich tätig (ebenfalls meist beim Kunden) und lebe
auf dem Land, d.h. ich brauche auch privat ein Auto.
Dzt. erstattet mir mein AG (aus der Teilzeitbeschäftigung)
0,30ct/km. Meine freiberuflichen Fahrten lasse ich in die
Steuer laufen (ebenfalls 0,30ct) und das Auto ist privat.
Verteilung der Fahrten laut meinem jetzt 6 Monate geführten
Fahrtenbuchs (20% privat, 45% für Teilzeittätigkeit und 35%
für freiberufliche Tätigkeit).
Nun steht demnächst ein Fahrzeugwechsel an. Was soll ich tun?
1%-Regel stellt mich deutlich schlechter, da ich aus einer
beruflichen Sonderstellung heraus bis zu 35% Rabatt auf den
Listenpreis bekomme.
Hallo,
bin Freiberufler und kein Experte für diese Frage, halte jedoch das Fahrtenbuch für die bessere Lösung. USt kannste, wenn nicht davon befreit, geltend machen und das Abschreiben rechnet sich auch!
Viel Erfolg
Hallo Hypnoticus,
Antwort ohne Gewähr, bin kein Steuerberater:
Du schreibst: was soll ich tun? Ich verstehe Deine Frage nicht.
Es gibt, genauso wie du schreibst a) die pauschale 1% Regelung sowie b) die Möglichkeit km per Fahrtenbuch aufzuschreiben und per cent geltend zu machen.
Du wirst mE. nur den tatsächlichen rabattierten Kaufpreis abschreiben können, jedoch 1% des Listenpreises als Einnahmen zu versteuern haben.
worum also genau geht es Dir?
Freundliche Grüße
Eichkatzerl
Hallo,
Nun steht demnächst ein Fahrzeugwechsel an. Was soll ich tun?
1%-Regel stellt mich deutlich schlechter, da ich aus einer
beruflichen Sonderstellung heraus bis zu 35% Rabatt auf den
Listenpreis bekomme.
die 1%-Regelung ist nur anwendbar, wenn das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. D.h. die Nutzung zu freiberuflichen Zwecken muss mehr als 50% betragen.
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