Nehmen wir mal an, dass Herr x ein dienstwagen bekommen soll, um von seinem büro zu auswertigen arbeitsplätzen zu fahren.
Herr x fährt tgl. ca. 10km von seiner wohnung ins büro … jetzt überlegt herr x, wie er seinem chef „verklickern“ könnte, diese dienstfahrzeug auch für diesen weg zu nutzen.
Hat jemand erfahrungen/ideen, wie man dies vereinbaren kann, was es da für möglichkein gibt?
Normalerweise werden Privatfahrten immer in den Verträgen für Dienstfahrzeuge mit einbezogen. Sogar die Nutzung der Fahrzeuge durch Ehepartner wird berücksichtigt. Nicht umsonst der monatliche Abzug vom versteuerten Lohn. Warum ist das hier nicht der Fall?
Nehmen wir mal an, dass Herr x ein dienstwagen bekommen soll,
um von seinem büro zu auswertigen arbeitsplätzen zu fahren.
Achso, Herr X hat den Dienstwagen noch gar nicht, aber schon Vorstellungen über die Nutzung! Lass ihn doch erstmal den Vertrag abwarten, bevor Herr X darüber phantasiert was er alles mit dem Wagen anstellen könnte.
Normalerweise werden Privatfahrten immer in den Verträgen für
Dienstfahrzeuge mit einbezogen.
Nö!
Der Arbeitgeber kann regeln, ob Privatfahrten erlaubt sein sollen oder nicht. Wenn sie vertraglich erlaubt sind, gilt Deine genannte Versteuerung (1%-Regelung). Sind Privatfahren ausgenommen, wird meist ein Fahrtenbuch geführt und der AN kann, wie auch seine Kollegen, den Wagen nur für dienstliche Zwecke nutzen.
Sogar die Nutzung der
Fahrzeuge durch Ehepartner wird berücksichtigt. Nicht umsonst
der monatliche Abzug vom versteuerten Lohn. Warum ist das hier
nicht der Fall?
Nehmen wir mal an, dass Herr x ein dienstwagen bekommen soll,
um von seinem büro zu auswertigen arbeitsplätzen zu fahren.
Herr x fährt tgl. ca. 10km von seiner wohnung ins büro …
jetzt überlegt herr x, wie er seinem chef „verklickern“
könnte, diese dienstfahrzeug auch für diesen weg zu nutzen.
Hat jemand erfahrungen/ideen, wie man dies vereinbaren kann,
was es da für möglichkein gibt?
Wie unten geschrieben, es ist entscheidend, was konkret vereinbart wurde zur Pkw-Nutzung.
Wenn Du das Auto privat nutzen möchtest, wird es als geltwerter Vorteil versteuert (1%-Regelung + 0,03% für Deinen täglichen Fahrweg von Wohnung zum Arbeitsplatz).
Oder Du mußt ein Fahrtenbuch führen und die privaten Wege anschließend selbst bezahlen.
Für umsonst wirst Du den Wagen privat kaum nutzen dürfen, nehme ich mal an.
VG
magst Du mir Deinen geistreichen Kommentar näher erklären?
Wenn ich etwas falsches geschrieben habe, dann sei doch so nett und sag mir, was das gewesen ist.
Es ist schlicht Unsinn, dass Privatfahrten immer in die Nutzung von Dienstfahrzeugen mit einbezogen werden. Nicht mehr habe ich geantwortet.
Zitat:
Wenn Sie die private Nutzung im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich gestattet haben, sind Privatfahrten nicht erlaubt. Die private Nutzungsmöglichkeit muss vertraglich vereinbart werden. Andernfalls darf der Wagen nur zu dienstlichen Zwecken eingesetzt werden.
Quelle: http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/dienstfahrzeu…
Wenn ich etwas falsches geschrieben habe, dann sei doch so
nett und sag mir, was das gewesen ist.
die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist seit Jahren eine Selbstverständlichkeit und wird in jedem Arbeitsvertrag berücksichtigt. Schon wegen der Versicherung.
ups, was ist denn hier passiert?
Bitte nicht aufregen!
Möglicherweise sollte ich noch detaillierter beschreiben.
Im AV ist von keiner Nutzung die Rede.
Wenn andere Kollegen das Fahrzeug benötigen (und Herr x nicht) sollen sie es natürlich nutzen. Es geht ja um optimale Ausnutzung. Es ist keine Fahrzeug was vertraglich zu Herrn x gehört.
Eine Möglichkeit wäre, dass Herr X die gefahrenen km genau so an dem AG bezahlt, wie er sie bekommt, wenn er mit seinem privaten PKW fährt (das wären 30Cent/km).
Ich wollte in diesem Beitrag nur abklopfen, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt.
die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist seit Jahren eine
Selbstverständlichkeit und wird in jedem Arbeitsvertrag
berücksichtigt. Schon wegen der Versicherung.
Dann sei doch so gut und antworte dem Poster auf sein neues Posting.
Da schreibt er was davon, dass das Fahrzeug von mehreren Leuten genutzt wird und der Pkw vertraglich NICHT nur einem AN zugesichert wurde. Vielleicht merkst Du ja jetzt, dass Deine Antwort nicht wirklich auf den geposteten Fall zutrifft.
Merke: die private Nutzung ist NICHT selbstverständlich, sondern muß vertraglich EXTRA vereinbart sein.
Und was die Versicherung angeht: die läuft auf den AG.
Jetzt verstanden?
Hallo mau, ich habe erst am 6.12. noch mal detailliert geantwortet und goldkind am 5.12.
Und es bringt mir nichts, wenn hier einen den anderen anmault.
Danke