Hallo,
Dienstwagen werden meines Wissens als Geldwerter Vorteil seitens des Arbeitsnehmers mit 1 % des Wagenwertes versteuert.
Ebenso mit dem Weg zur Arbeit.
Wie verhält es sich aber, wenn der Arbeitnehmer eine Außendiensttätigkeit hat und der Wagen beruflich nicht nur zur Fahrt zur Arbeit genutzt wird, also sozusagen notwendig für die Arbeit ist (auch repräsentativ)?
MfG,
Holger
Dienstwagen werden meines Wissens als Geldwerter Vorteil
seitens des Arbeitsnehmers mit 1 % des Wagenwertes versteuert.
Damit ist die private Nutzung gemeint.
Wie verhält es sich aber, wenn der Arbeitnehmer eine
Außendiensttätigkeit hat und der Wagen beruflich nicht nur zur
Genauso, auch hier ist eine private Nutzung möglich und deswegen wird ein geldwerter Vorteil besteuert.
owT. Danke für die Erläuterung
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