Dienstwagen und Einkommenssteuererklärung

Hallo zusammen,

Meine Firma stellt mir einen Dienstwagen zur Verfügung, der dann entsprechend als Geldwerter Vorteil monatlich versteuert wird (1% vom Listenpreis + 0,003% vom Listenpreis * Entfernung zum Arbeitsplatz).

Nun meine Frage:
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte in der Anlage N als Werbungskosten angeben kann. Ein Bekannter meinte nun allerdings, dass dies nicht für Dienstwagen gilt, da diese ja i.d.R. die Firma bezahlt.

Diese Argumentation scheint mir aber sehr unrealistisch zu sein, da ich ohne Dienstwagen ja mehr verdienen würde.

Also: wer-weiss-was ?

Gruß JStefan

natuerlich kannst du die km pauschale ansetzen. wäre ja doppelt ungerecht. bekommt man schon vom boss ein auto, soll man es versteuern und bekommt keine WK anerkannt??? nein.

gerade aus dem grund, weil du werbungskosten ansetzen kannst und eigentlich keine kosten hast, wird dieser geldwerte vorteil versteuert. also umgedrehte denkweise…

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

natuerlich kannst du die km pauschale ansetzen. wäre ja
doppelt ungerecht. bekommt man schon vom boss ein auto, soll
man es versteuern und bekommt keine WK anerkannt??? nein.

gerade aus dem grund, weil du werbungskosten ansetzen kannst
und eigentlich keine kosten hast, wird dieser geldwerte
vorteil versteuert. also umgedrehte denkweise…

Das hört sich ja sehr gut und vor allem logisch an. Dank dafür.

Ich will aber sicherheitshalber noch mal nachhacken:
Kann ich den den kompletten Betrag noch der Formel Entfernung*Arbeitstage abrechnen, oder nur die mir entstandenen Kosten (Steuern) als Maximum ?

hi janus,

Ich will aber sicherheitshalber noch mal nachhacken:
Kann ich den den kompletten Betrag noch der Formel
Entfernung*Arbeitstage abrechnen, oder nur die mir
entstandenen Kosten (Steuern) als Maximum ?

nein, entstandene kosten kann man nicht absetzen, das ist alles mit den 70pf (für 2000) und ab 2001 mit den 70 bzw. 80pf abgetan. ist eine pauschalierung.

betrachte doch einfach mal deine einnahmen getrennt von deinen werbungskosten.

du hast zu einem gehalt und den geldw.vorteil, beides wird versteuert und SV dafür abgedrückt, denn die möglichkeit der kostenlosen kfz nutzung (auch zu privatzwecken) gilt hier als „gehalt oben drauf“!

die werbungskosten wie jeder andere auch (in 2000) km * arbeitstage * 70 pf = werbungskosten aus fahrten wohnung --> arbeitsstätte. sollte dieser betrag freilich unter 2000 dm liegen, kommt die werbungskostenpauschale zum tragen…

gruss

shob