Ich habe einen Dienstwagen, welcher über die 1% Regelung abgolten ist. Es handelt sich um einen Skoda Roomster. Jetzt werden mir anteilig 232 € Kfz-Versicherung vom Netto abgezogen. Ist dies richtig. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatte ich ebenso einen Dienstwagen über die 1% Regelung. Da waren alle Kosten mit den 1% abgegolten. Ist der Abzug der Versicherung rechtens?
Du solltest da lieber einen Steuerexperten fragen. Ich kann Dir da keine Antwort geben.
Sehr geehrter OliK.
Lesen Sie bitte unter folgendem Link nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen
Hier wird Ihre Fragestellung eigentlich umfassend beantwortet!
Hallo
Die 1%-Regel ist eine rein steuerliche Angelegenheit, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluß hat. Die 1 % sind keine Kostenbeteiligung, sondern die Abgeltung eines geldwerten Vorteiles an das Finanzamt. Ich selbst muß 1 % zahlen, obwohl ich selbständig bin und noch andere Fahrzeuge privat besitze ^^
Der Abzug der Versicherungsbeiträge durch den AG ist eine arbeitsrechtliche Sache - keine versicherungstechnische. Es liegt allein beim AG, ob er seinen Mitarbeiter an den Kosten für den Dienstwagen beteiligt. Bei dem Skoda allerdings fragwürdig, da die Ausgaben für das „Wägelchen“ besser in den Betriebskosten der Firma aufgehoben sind, als den AN damit zu belasten. Schon garnicht vom Netto !
Rede nochmal mit dem Chef !
Hoffe geholfen zu haben 
Gruß
M
Hallo Olli
Ich habe einen Dienstwagen, welcher über die 1% Regelung abgolten ist.
Nicht die Kosten des Fahrzeuges werden durch die 1 % Regelung abgegolten, sondern nur der geldwerte Vorteil. Es handelt sich alos um einen rein steuerlichen Aspekt, der nichts mit den für den Arbeitgeber anfallenden Kosten zu tun hat.
werden mir anteilig 232 € Kfz-Versicherung vom Netto abgezogen. Ist dies richtig.
Dazu müßte man wissen, was Dein Arbeitsvertrag regelt. Die Firmenwagennutzung wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Da solltest Du nachsehen.
Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatte ich ebenso einen Dienstwagen über die 1% Regelung.
Jeder Arbeitgeber kann das regeln wie er will.
waren alle Kosten mit den 1% abgegolten.
Das waren eben nicht die Kosten, sondern nur die Lohnsteuer.
Ist der Abzug der Versicherung rechtens?
Vermutlich, denn der AG wird sich hier an den Arbeitsvertrag gehalten haben.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
das hat nicht mit Versicherung zu tun. Da musst du einen Steuerexperten fragen.
Gruß
Das kann ich nicht beantworten.
Ich bin Versicherungsmakler und kein Arbeitsrechtler und / oder Steuerberater.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo - Für den Dienstwagen müsste es eine Zusatz-vereinbarung zum Arbeitsvertrag geben. Da müsste es drin stehen. Viele Grüße - drummer0501
Hi Olik,
hierbei handelt es sich mehr um eine steuerliche Frage. Die Autoversicherung selbst hat damit nichts zu tun.
Grüße
Hallo,
das würde ich einen Arbeitsrechtler fragen. Denke nicht, dass das ein Versicherungsthema ist und denke eher, es ist eine Frage was in der Nutzungsvereinbarung oder Betriebsvereinbarung oder was auch immer steht,
viele Grüße
Andreas
die Kfz-Vers. kann nicht von Netto abgezogen werden…
bitte nochmals kontrollieren…!!!
und dann bitte den Sachbearbeiter ansprechen in der Firma!!!
hier im Netz wirds keiner sagen können…