Dienstwagen Versteuerung Kilometer

Hallo,

angenommen, Mister X hat einen Dienstwagen vom Arbeitgeber, bezahlt aber einen Teil der Kosten und des Benzins selbst. Er muss trotzdem 1% des Listenpreises und zusätzlich 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-> Arbeit versteuern. Um diese 0,03 gehen meine zwei Fragen:

Frage 1: Warum ist das so ? Mir hat man mal erklärt, dass das damit zu tun hat, dass er das ja als Werbungskosten wieder ansetzen kann. Das ist noch verständlich, aber wäre es nicht erforderlich, dann dies auch an die aktuellen Steuergesetze anzupassen ? Man müsste ja (wenn der BGH die Pendlerpauschale bestätigt) dann von diesen Entfernungskilometern 20 abziehen dürfen. Oder anders: Mister X hat 15 Kilometer zur Arbeit, versteuert die wegen den Werbungskosten, hat aber mit der neuen Pendlerpauschale keine Abzugsmöglichkeit.

Frage 2: Mister X zieht aus privaten Gründen von Berlin nach Hamburg, arbeitet aber weiter in Berlin. Er legt die Strecke mit der Bahn zurück, seinen Dienstwagen kann er nicht zurückgeben, nutzt ihn aber immerhin erlaubterweise privat. Muss er jetzt 300 km einfache Entfernung zur Arbeit versteuern (was nicht finanzierbar ist), oder kann er z.B. eidesstattlich versichern, dass er den Wagen nicht für den Weg zur Arbeit nutzt ?

Vielen Dank im voraus

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,

Frage 1: Warum ist das so ?

weil es so im Einkommensteuergesetz steht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html

Mir hat man mal erklärt, dass das
damit zu tun hat, dass er das ja als Werbungskosten wieder
ansetzen kann. Das ist noch verständlich, aber wäre es nicht
erforderlich, dann dies auch an die aktuellen Steuergesetze
anzupassen ? Man müsste ja (wenn der BGH die Pendlerpauschale
bestätigt) dann von diesen Entfernungskilometern 20 abziehen
dürfen. Oder anders: Mister X hat 15 Kilometer zur Arbeit,
versteuert die wegen den Werbungskosten, hat aber mit der
neuen Pendlerpauschale keine Abzugsmöglichkeit.

Steuerrecht ist nicht logisch und nicht gerecht

Frage 2: Mister X zieht aus privaten Gründen von Berlin nach
Hamburg, arbeitet aber weiter in Berlin. Er legt die Strecke
mit der Bahn zurück, seinen Dienstwagen kann er nicht
zurückgeben, nutzt ihn aber immerhin erlaubterweise privat.
Muss er jetzt 300 km einfache Entfernung zur Arbeit versteuern

Bei der Pauschalierung muss zwingend die Entfernungskm angesetzt werden. Es ist aber ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen VI R 68/05 .

(was nicht finanzierbar ist), oder kann er z.B. eidesstattlich
versichern, dass er den Wagen nicht für den Weg zur Arbeit
nutzt ?

nein, das hilft nicht
Der private Nutzungsanteil kann auch mit der Nachweismethode berechnet werden. Dazu muss aber ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für jeden km geführt werden sowie alle Kosten (auch die des Arbeitgebers) nachgewiesen werden. Die Nachweismethode kann auch erst in der Steuererklärung beantragt werden.

Schöne Grüße
C.