Hallo liebe Experten,
eine Firma stellt einem Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen kann.
Aufgrund von Sparmaßnahmen ist das Budget für das Fahrzeug begrenzt und es wird nur eine begrenzte Ausstattung vom Arbeitgeber übernommen.
Zusätzliche Extras muss der Arbeitnehmer selber zahlen.
Angenommen, das Fahrzeug hat einen Listenpreis von insgesamt 30.000 Euro, die Firma zahlt davon jedoch nur 27.000 Euro. Die Differenz von 3.000 Euro zahlt der Arbeitnehmer von seinem Nettolohn.
Wie ist es in dem Fall mit der Pauschalversteuerung (1% des Listenpreises) des Fahrzeugs?
Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber hier den Gesamtpreis des Fahrzeugs in Höhe von 30.000 Euro ansetzt? Der Arbeitgeber zahlt in dem Fall ja dann für 3.000 Euro, die er aus eigener Tasche in das Auto gesteckt hat, auch noch Steuern.
Kann / muss der Arbeitnehmer den Fahrzeugpreis mit 27.000 Euro ansetzen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Achim