Dienstwagen von Steuer absetzen

Hallo. Ich bin Außendienst Mitarbeiter und fahre ein Firmenwagen. Ich versteuere 1% des Preise des Wagens monatlich. Es ist eine neue lising Auto.

Ich fahre dieses Wagen 70% beruflich und 30% privat.Alle Spiritkosten wird von der Firma übernommen.
Die Entfernung zwichen Firmensitz bis meine Wohnung ist 500 Km. Es heißt, ich fahre jeden Tag von meiner Wohnung zu verschiedenen Kunden und komme am Abend nach Hause zurück.

Ich zahle Steuer für ein Auto, dass ich nur zum Teil privat nutze. Kann ich es bei mein Steuererklärung absetzen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die KFZ- Steuer und die Versicherung wird in der Regel
vom Halter bezahlt. Davon gehe ich mal aus. Mit den
laufenden Kosten (also auch Benzin) kann das die Firma
als Augaben gewinnmindernd einsetzen, wobei die Steuern
für die Firma weniger werden. Da das Auto aber auch
privat genutzt wird, muss dieser Teil versteuert werden als geldwerter Vorteil, das ist wie Verdienst.
Dafür wird pauschal die 1% Regelung eingesetzt oder
man führt ein Fahrtenbuch, in dem man genau aufschreibt
wieviel man privat und geschäftlich fährt. Welche Regelung besser ist, kann man nur beurteilen, wenn man
den Anschaffungspreis und die Ausgaben genau kennt.

Hallo
schau mal da rein vieleicht findest du Antworten da das sehr umfangreich ist.

http://www.stb-wieser.de/html/body_dienstfahrzeug.html

LG Mausi123

Ich bin Außendienst Mitarbeiter und fahre ein

Firmenwagen. Ich versteuere 1% des Preise des Wagens
monatlich. Es ist eine neue lising Auto.

Ich fahre dieses Wagen 70% beruflich und 30% privat.Alle
Spiritkosten wird von der Firma übernommen.
Die Entfernung zwichen Firmensitz bis meine Wohnung ist 500
Km. Es heißt, ich fahre jeden Tag von meiner Wohnung zu
verschiedenen Kunden und komme am Abend nach Hause zurück.

Ich zahle Steuer für ein Auto, dass ich nur zum Teil privat
nutze. Kann ich es bei mein Steuererklärung absetzen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

hallo, Saidi

Wenn Sie es schriftlich Nachweisen können, das Sie die 1% monatlich bezahlen dann können sie das auch absetzen.Nachweise sind z.B. Abzüge auf der Lohnabrechnung oder am Kontoauszug.

gruß
monika61

Ja, die Kilometerpauschale mit 0,30 €/Entfernungskm wird normal in der Einkommensteuererklärung angegeben. Dagegen rechnet das Finanzamt dann den versteuerten Anteil, den die Firma übernommen hat und der Rest wirkt sich u. U. aus, allerdings nur, wenn er über die 920,00 € Werbungskostenpauschale kommt.

Viele Grüße,
C.

Sorry, keine Ahnung!
Gruß Claus

das Absetzen von der Steuer bedeutet ja Wegstreckenentschädigung, also Benzinkosten.
Die werden in deinem Fall ja schon voll übernommen.
Insofern kann ich mir nicht vorstellen, daß da noch ein Absetzen von der Steuer möglich ist. es sei denn,
da geht etwas über den Kuafpreis als leasing- Wagen.
da ist es sicher maßgeblich, ob Du las Angestellter oder als Selbstständiger gilst. In der Richtung würde ich recherchieren.

Gruß, Sabine

hallo,

leider bin ich derzeit im Urlaub und daher habe daher keinen Zugriff auf meine Unterlagen.

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Hallo saidi,

sorry, dass ich jetzt erst antworte. Am Ende des Jahres benötigst Du eine Kostenaufstellung deines Arbeitgebers bezüglich aller Kosten rund um das Auto und ein über das ganze Jahr ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Anhand dessen errechnest Du den tatsächlichen Anteil der privaten Fahrten udn setzt ihn mit dem versteuerten geldwerten Vorteil ins Verhältnis. Die Differenz sind Werbungskosten.

Viele Grüße
benhed

Hallo saidi,

erstmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

Es ist immer ein Versuch wert, soviel wie mögliche Angaben zu machen in einer Einkommenserklärung, mehr als streichen ist nicht drin.

mfg
Angela06