Hallo Hanko,
Bei doppelter Haushaltsführung ist für eine (!)Heimfahrt wöchentlich kein Nutzungswert zu versteuern. Für weitere Heimfahrten in der Woche ist aber für jede Fahrt ein Nutzungswert von 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer steuerpflichtig. Maßgebend ist die Entfernung zwischen Beschäftigungsort und Hauptwohnung (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 3 LStR 2008).
Insofern sei froh, dass Dein Arbeitgeber Dir die Heimfahren über den Dienstwagen bezahlt.