Dienstwagen - wie wird versteuert?

Hallo,
Person A soll evtl. einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber (5er BMW o.ä.) bekommen, der Arbeitgeber beteiligt sicht nicht bei der Versteuerung.
Nun hat Person A gehört, dass man diesen Dienstwagen (den A auch für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit nutzen darf und für kleinere private Fahrten) als „geldwerten Vorteil“ versteuern muss - Person A hat keine Ahnung von „Steuerdingen“.
Wie stellt Person A sich das genau vor? Person A hat im Internet z.B. einen Rechner gefunden der aussagt, das es rd. 550€ geldwerter Vorteil wären (monatlich???) die Kosten von 550€ zahlt Person A ja noch nichtmal für seinen jetzigen eigenen PKW MONATLICH (wäre ja dann ein erheblicher finanzieller Rückschritt für A…). Muss Person A jetzt monatlich (?) 550 EURO von SEINEM Gehalt an das Finanzamt überweisen? Wird der Vorteil am Jahresende mit der Steuererklärung aufgerechnet (eine erhebliche Nachzahlung würde Person A ganz sicher dann drohen!)? WIE wird das ver-bzw. gerechnet?
Wie könnte man diesen „geldwerten Vorteil“ minimieren, gibt es da Möglichkeiten und wenn ja - welche?

Vielen Dank für JEDE Hilfe, Link, Tipp usw.

Grüße
Marie

Hallo,

Nun hat Person A gehört, dass man diesen Dienstwagen (den A
auch für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit nutzen darf und für
kleinere private Fahrten) als „geldwerten Vorteil“ versteuern
muss

Wenn er den geldwerten Vorteil versteuern muß, ist das Auto voll privat nutzbar, nicht nur für „kleinere private Fahrten“.

550€ geldwerter Vorteil wären (monatlich???)

Ja, monatlich. 1 % vom Listenpreis des KFZ und zusätzlich Beträge für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Dafür kann man diese Fahrten auch als Werbungskosten ansetzen.

550€ zahlt Person A ja noch nichtmal für seinen jetzigen
eigenen PKW MONATLICH (wäre ja dann ein erheblicher
finanzieller Rückschritt für A…).

Ist er denn gezwungen, den Firmenwagen anzunehmen ?

Muss Person A jetzt monatlich (?) 550 EURO von SEINEM Gehalt an das Finanzamt überweisen?

Nein. Er muß für diesen Betrag Steuern zahlen.

Wie könnte man diesen „geldwerten Vorteil“ minimieren, gibt es da Möglichkeiten und wenn ja - welche?

Auf die private Nutzung verzichten (schriftlich !) und das KFZ nur für Geschäftsfahrten nutzen.

Gruß

Nordlicht

Servus,

Wie könnte man diesen „geldwerten Vorteil“ minimieren,

indem man von Anfang an (zwischendurch die Methode wechseln giltet nicht) ein Fahrtenbuch führt. Nur auf diese Weise lässt sich die Regelung „private Verwendung nur für kleinere Fahrten“ abbilden. Abrechnung über Fahrtenbuch setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten des PKWs pro Kalenderjahr benennen kann (mit allem - Sprit, Wartung, Wagenpflege usw. usw.); muss also mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Unabhängig davon: Der geldwerte Vorteil - egal ob pauschal oder mit Fahrtenbuch berechnet - ist nicht, ich wiederhole nicht die ESt, die der Arbeitnehmer auf den geldwerten Vorteil bezahlt, sondern die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung.

Also zwei Schritte zur Bestimmung der Steuerbelastung:

(1) Berechnung des Geldwerten Vorteils
(2) Mit (a) dem Steuerbrutto plus Geldwertem Vorteil und (b) dem Steuerbrutto ohne Geldwerten Vorteil in einen Lohnsteuerrechner reingehen und die Differenz der zwei gefundenen ESt-Werte bestimmen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

dieses hier:

Auf die private Nutzung verzichten (schriftlich !) und das KFZ
nur für Geschäftsfahrten nutzen.

reicht nicht aus, wenn das Fahrzeug auch für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird - da kann der Arbeitnehmer versichern, so viel er lustig ist.

Er hat in diesem Fall nur die Möglichkeit, die tatsächliche ausschließlich dienstliche Nutzung durch Fahrtenbuch nachzuweisen oder eben mit einem anderen PKW oder mit der Bahn zur Arbeitsstätte zu fahren und dort jeweils den dort deponierten Schlüssel zum Dienstwagen abzuholen. In allen anderen Fällen wird für die Besteuerung des Sachbezugs eine Nutzung auch zu privaten Zwecken unterstellt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

So hatte ich es gemeint. Es muß aber arbeitsvertraglich festgelegt werden (soweit ich aus meiner Zeit als Angestellter weiß).

Hallo,

(2) Mit (a) dem Steuerbrutto plus Geldwertem Vorteil und (b)
dem Steuerbrutto ohne Geldwerten Vorteil in einen
Lohnsteuerrechner reingehen und die Differenz der zwei
gefundenen ESt-Werte bestimmen.

und die Sozialversicherung nicht vergessen, warum wird die immer nur so stiefmütterlich behandelt…

LG
S_E

Hallo,

Wie stellt Person A sich das genau vor? Person A hat im Internet z.B. einen Rechner gefunden der aussagt, das es rd. 550€ geldwerter Vorteil wären (monatlich???) die Kosten von 550€ zahlt Person A ja noch nichtmal für seinen jetzigen eigenen PKW MONATLICH

Sind da alle Kosten mit drin? Versicherung, Steuern, Reparaturen/Inspektionen, Abschreibung, Sprit, mal neue Reifen etc. pp.? Natürlich sollte man nicht einen neuen 5er BMW mit einem 15 Jahre alten Opel Corsa vergleichen ;o) Notfalls verzichtet man eben auf den Dienstwagen und nimmt die Gehaltserhöhung.

(wäre ja dann ein erheblicher finanzieller Rückschritt für A…). Muss Person A jetzt monatlich (?) 550 EURO von SEINEM Gehalt an das Finanzamt überweisen? Wird der Vorteil am Jahresende mit der Steuererklärung aufgerechnet (eine erhebliche Nachzahlung würde Person A ganz sicher dann drohen!)? WIE wird das ver-bzw. gerechnet?
Wie könnte man diesen „geldwerten Vorteil“ minimieren, gibt es da Möglichkeiten und wenn ja - welche?
Vielen Dank für JEDE Hilfe, Link, Tipp usw.

Das meiste wurde ja schon gesagt. Letztlich ist man frei in seiner Entscheidung, so einen Dienstwagen anzunehmen. Viele fühlen sich mit sowas toll, was ja auch ein Wert sein kann. So richtig wird es sich meist erst lohnen, wenn man nicht noch nebenbei ein eigenes Kfz hat, sich diesen also dadurch sparen kann. Auch nicht ganz unwichtig ist, was der AN selbst noch dazu bezahlen soll. Manche AN sollen bspw. selber die Spritkosten tragen. Letztlich hängt das Lohnen auch von den individuellen Verhältnissen ab, also Familienstand bzw. -einkommen. Ab einem gewissen Einkommen fallen ja beispielsweise zunehmend keine SV-Abgaben mehr an. Grundsätzlich problematisch bei der pauschalen Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung bzw. für die Fahrten zur Arbeit ist, dass vom Listenpreis ausgegangen wird. Der kann je nach Modell ganz schön weit vom tatsächlich zu bezahlenden Preis abweichen, womit ein höherer Vorteil versteuert bzw. verbeitragt werden muss. Letztlich kommt es bei der Pauschalversteuerung für die individuelle Bewertung, ob es sich lohnt, auch darauf an, wieviel man mit dem Dienstwagen privat fährt. Bei durchschnittlich 500 km im Monat sieht die Rechnung anders aus als bei 2000.

Grüße

Servus,

warum wird die immer nur so stiefmütterlich behandelt…

das ist alte Gewohnheit aus den Zeiten, als die dicken BMWs bloß Dienstwagen für Leute waren, deren Gehälter versicherungstechnisch über allen Grenzen lagen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

DANKE an Euch alle
Hallo,
vielen Dank an Euch für Eure Hilfe und Beiträge.
Es muss jetzt eine völlig neue Überlegung in puncto Dienstwagen her.
Man hat den empfohlenen Gehaltsrechner im Internet nochmals benutzt und festgestellt, dass da fast 1.200 EURO monatlich rauskommen, d. h. die würden ja dann Person A vom Brutto(?)gehalt abgezogen werden und direkt dem Finanzamt zugeführt werden - DAS lohnt sich dann überhaupt nicht. Selbst wenn der jetzige private PKW abgeschafft werden würde und Person A auch ALLE privaten Weg mit dem Dienstwagen fahren dürfte rehnet es sich noch immer nicht - und ssoo verrückt auf einen neuen großen Schlitten ist Person A nun wirklich nicht (ist ihr eigentlich ziemlich egal so eine Blechkisten - nur zuverlässig fahren muss sie unbedingt…).
Mal sehen, wie man das dann dem Arbeitgeber beibringt. Der legt wohl großen Wert auf „repräsentative“ Fahrzeuge bestimmter Mitarbeiter…

Vielen Dank nochmals

Grüße
Marie

Hallo,

vielen Dank an Euch für Eure Hilfe und Beiträge.
Es muss jetzt eine völlig neue Überlegung in puncto Dienstwagen her. Man hat den empfohlenen Gehaltsrechner im Internet nochmals benutzt und festgestellt, dass da fast 1.200 EURO monatlich rauskommen, d. h. die würden ja dann Person A vom Brutto(?)gehalt abgezogen werden und direkt dem Finanzamt zugeführt werden

Sicher, dass das richtig eingegeben worden ist? Wie weit ist denn der Weg zum Arbeitsplatz?
Schon die 1.200€ erscheinen mir recht hoch. Und selbst wenn dann werden die nicht direkt an FA abgeführt, sondern es wird dieser Betrag versteuert und ggf. verbeitragt.
Wer also 5.000€ plus die 1.200€ geldwerten Vorteil hat, muss 6.200€ versteuern und teilweise SV-Abgaben drauf zahlen.

Mal sehen, wie man das dann dem Arbeitgeber beibringt. Der legt wohl großen Wert auf „repräsentative“ Fahrzeuge bestimmter Mitarbeiter…

Na dann soll er das durch ein entsprechendes Gehalt bezahlen und/oder noch andere steuerfreie oder pauschaliert besteuerte Dinge nutzen oder einfach Dienstwagen nur für Dienstfahrten zur Verfügung stellen. Private Nutzung ist ja kein Muss.

Grüße