Dienstwagen zur Verfügung stellen?

Hallöchen,

eine Frage zum Thema Dienstwagen, Kollege Smart fährt einen Dienstwagen und dies ist auch im Arbeitsvertrag festgelegt (1% Regelung mit privater Nutzung).
Jetzt fragt Kollege Clever ob der für eine Dienstfahrt diesen Wagen für mehrere Tage nutzen kann.
Kollege Smart möchte seine Wagen nicht hergeben. Vielleicht auch weil er den Wagen ja auch privat nutzt und seinen Anteil bezahlt.

Kann der Firmenchef ihn zur Herausgabe zwingen?

MFG

Hallo,

eine Frage zum Thema Dienstwagen, Kollege Smart fährt einen
Dienstwagen und dies ist auch im Arbeitsvertrag festgelegt (1%
Regelung mit privater Nutzung).

wie du schon selbst schreibst, versteuert er den geldwerten Vorteil, weil er den Wagen privat nutzt.

Jetzt fragt Kollege Clever ob der für eine Dienstfahrt diesen
Wagen für mehrere Tage nutzen kann.
Kollege Smart möchte seine Wagen nicht hergeben. Vielleicht
auch weil er den Wagen ja auch privat nutzt und seinen Anteil
bezahlt.

Ganz genau so ist es.

Kann der Firmenchef ihn zur Herausgabe zwingen?

Nein. M.E. nach nicht. Er zahlt schließlich dafür und es wird ja sicher auch eine Vereinbarung über die Nutzung geben.

Gruß

S.J.

Hallöchen,

eine Frage zum Thema Dienstwagen, Kollege Smart fährt einen
Dienstwagen und dies ist auch im Arbeitsvertrag festgelegt (1%
Regelung mit privater Nutzung).
Jetzt fragt Kollege Clever ob der für eine Dienstfahrt diesen
Wagen für mehrere Tage nutzen kann.
Kollege Smart möchte seine Wagen nicht hergeben. Vielleicht
auch weil er den Wagen ja auch privat nutzt und seinen Anteil
bezahlt.

Hallo,

ich glaube nicht, dass der AN hier irgendetwas „bezahlt“, er versteuert den Sachbezug KfZ wegen der Möglichkeit der privaten Nutzung.

Kann der Firmenchef ihn zur Herausgabe zwingen?

Der Firmenchef kann im Rahmen des Direktionsrechts die dienstliche Nutzung nach billigem Ermessen regeln, z.B. dass Smart den Clever mitnehmen muss auf Dienstfahrten oder auch die dienstliche Nutzung anders regeln, z.B. dass Clever statt Smart den Wagen dienstlich nutzt, wobei das wohl nur dann dem billigem Ermessen entspricht, wenn Smart ihn nicht braucht. Der Entzug der Privatnutzung aber geht nicht ohne weiteres. Darauf liefe aber die Weisung hinaus, den Wagen für mehrere Tage an Clever herauszugeben. Fahrten von und zu der Arbeit, die dem AN hier überlassen wurden und damit Vertrags- und Vergütungsbestandteil wurden, wären dem AN nicht mehr möglich.

MFG

Viele Grüße
EK