Dienstwagenabgabe während Elternzeit

Ein Arbeitgeber stellt freundlicherweise dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, an dessen Kosten sich der Berechtigte mit einer festen monatlichen Zuzahlung beteiligt.
Während der Elternzeit besteht der AG auf Abgabe des Dienstwagens.
Darf der AG denn die Zuzahlung zur Leasingrate trotzdem vom Lohn einbehalten?
Vor und nach der Elternzeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis.

Im Netz finden sich nur Urteile zur Abgabe des Dienstwagens bei Kündigung. Aber dort konnte kein Arbeitgeber die Zahlung der Zuzahlung bis Leasingende erreichen.

Hallo bomfunk,

Während der Elternzeit besteht der AG auf Abgabe des
Dienstwagens.
Darf der AG denn die Zuzahlung zur Leasingrate trotzdem vom
Lohn einbehalten?

Ähhh… hilf mir mal auf die Sprünge:
Während der Elternzeit bekommt der AN Lohn???

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Wenn der AN z.B. Mitte des Monats in Elternzeit geht, dann bekommt er anteil noch Geld am Ende des Monats. Davon wiederum kann der AG etwas abziehen.

Grüße zurück

Ein Arbeitgeber stellt freundlicherweise dem Arbeitnehmer
einen Dienstwagen zur Verfügung, an dessen Kosten sich der
Berechtigte mit einer festen monatlichen Zuzahlung beteiligt.
Während der Elternzeit besteht der AG auf Abgabe des
Dienstwagens.
Darf der AG denn die Zuzahlung zur Leasingrate trotzdem vom
Lohn einbehalten?

Da ein Arbeitsverhältnis idR im Nachhinein abgerechnet wird, kann der AG sehr wohl (und logischerweise) für den letzten Abrechnungszeitraum bis zum Beginn der Elternzeit die Zuzahlung verlangen, sofern dem AN der Wagen auch in diesem Abrechnungszeitraum zur Verfügung stand.
Das war der Wink von Tinchen.

Vor und nach der Elternzeit besteht ein reguläres
Arbeitsverhältnis.

Im Netz finden sich nur Urteile zur Abgabe des Dienstwagens
bei Kündigung. Aber dort konnte kein Arbeitgeber die Zahlung
der Zuzahlung bis Leasingende erreichen.

Mit Kündigung hat das aber gar nix zu tun !

ebenfalls grußlos