Ein Arbeitgeber stellt freundlicherweise dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, an dessen Kosten sich der Berechtigte mit einer festen monatlichen Zuzahlung beteiligt.
Während der Elternzeit besteht der AG auf Abgabe des Dienstwagens.
Darf der AG denn die Zuzahlung zur Leasingrate trotzdem vom Lohn einbehalten?
Vor und nach der Elternzeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis.
Im Netz finden sich nur Urteile zur Abgabe des Dienstwagens bei Kündigung. Aber dort konnte kein Arbeitgeber die Zahlung der Zuzahlung bis Leasingende erreichen.