Dienstwagenbesteuerung

Moin auch,

ein eifriger Arbeitnehmer AN erhält von seiner Firma AG einen Dienstwagen, den er auch privat benutzen darf. Dafür zahlt AN als Eigenanteil 1,6% des Anschaffungspreises pro Monat an AG. Wenn AN den Wagen per 1%-Regel versteuert, wird dann der Eigenanteil abgezogen?
Als Beispiel: Anschaffungspreis € 30.000. Eigenanteil also € 480,- pro Monat. 50 km einfache Entfernung zum Büro bei 0,03% pro km macht € 450,- und das eine Prozent sinnigerweise € 300,-. Wird also zum Einkommen € 750,- dazugezählt oder 750-480 = € 270,-?

Ralph

Hi !

Es kommt für die Lösung auf die tatsächlichen vertraglichen Vereinbarungen an. Eine gesetzlich normierte Lösung gibt es für solche Fälle nicht.

BARUL76

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Moin auch,

echt? Man kann mit seinem Arebietgeber ausmachen, wieviele Steuern zu bezahlen sind? Ich dachte immer, dass sei vom Staat festgelegt. Naja, man lernt nie aus :smile:

Ralph

In der Tat mindern feste Zuzahlungen den geldwerten Vorteil laut der Ein-Prozent-Regelung. (BFH 18.10.07; DB 2007,2813). Falls jemand also zum Beispiel einen Wagen mit Bruttolistenneupreis von 30.000 Euro fährt und 150 Euro zuzahlen muss, versteuert derjenige nur noch 150 Euro (1% von 30.000 = 300 minus 150 = 150).

Hier mehr dazu:

Werden Zuzahlungen zum Dienstwagen vom Brutto- oder …

Gruß
Alfred