Moin auch,
ein eifriger Arbeitnehmer AN erhält von seiner Firma AG einen Dienstwagen, den er auch privat benutzen darf. Dafür zahlt AN als Eigenanteil 1,6% des Anschaffungspreises pro Monat an AG. Wenn AN den Wagen per 1%-Regel versteuert, wird dann der Eigenanteil abgezogen?
Als Beispiel: Anschaffungspreis € 30.000. Eigenanteil also € 480,- pro Monat. 50 km einfache Entfernung zum Büro bei 0,03% pro km macht € 450,- und das eine Prozent sinnigerweise € 300,-. Wird also zum Einkommen € 750,- dazugezählt oder 750-480 = € 270,-?
Ralph
Hi !
Es kommt für die Lösung auf die tatsächlichen vertraglichen Vereinbarungen an. Eine gesetzlich normierte Lösung gibt es für solche Fälle nicht.
BARUL76
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Moin auch,
echt? Man kann mit seinem Arebietgeber ausmachen, wieviele Steuern zu bezahlen sind? Ich dachte immer, dass sei vom Staat festgelegt. Naja, man lernt nie aus 
Ralph
In der Tat mindern feste Zuzahlungen den geldwerten Vorteil laut der Ein-Prozent-Regelung. (BFH 18.10.07; DB 2007,2813). Falls jemand also zum Beispiel einen Wagen mit Bruttolistenneupreis von 30.000 Euro fährt und 150 Euro zuzahlen muss, versteuert derjenige nur noch 150 Euro (1% von 30.000 = 300 minus 150 = 150).
Hier mehr dazu:
Werden Zuzahlungen zum Dienstwagen vom Brutto- oder …
Gruß
Alfred