Dienstwagenregelung - Neuregelung!

Hallo zusammen!

Ist es richtig, dass es bei der Dienstwagenregelung eine Neuregelegung gibt, bzw. eine ausschlaggebende und vielversprechende Rechtsprechung als Praesedenzfall, naemlich dahingehend, dass der pauschal Zuschlag von o,03 % in gewissen Faellen rechtswidrig ist?

So ist es bspw. der Fall, dass einem Arbeitnehmer bzw. einem leitenden Angestellten ein Dienstwagen (abgesehen von der moeglichen Prestige) nicht mehr als Vorteil dient, wenn dieser taeglich bei einfacher Fahrt mal als 100 km bis zur Arbeitsstaette zu fahren? Ist das richtig?

Danke & viele Gruesse

Michael