Dienstwagenregelung täglicher Kilometerstand

Ist es rechtens wenn ein Arbeitgeber bei einem Dienstwagen welches er seinem Außendienstmitarbeiter (mit Homeoffice, kein Büroarbeitsplatz) mit 1% Regelung und auch zur Privatnutzung zur Verfügung stellt folgene Regelung einführt?
Bei diesem Beispiel hat die hypothetische Firma bisher einmal im Monat der Kilometerstand abgefragt.

„Der Mitarbeiter muss beim Erfassen seiner Dienstreisen nach jeder Dienstreise den aktuellen KM-Stand im Reisekostenprogramm (online) eintragen.“
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Gibt es entsprechende Gesetztestexte? Muss der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber seinen täglichen Kilometerstand protokollieren und somit seine tägliche Arbeitsleistung (in KM) zusätzlich belegen?

Vielen Dank!

Hallo,

das ist vom Direktionsrecht umfasst und wäre nur dann eine rechtswidrige Weisung, wenn sie nicht mehr billigem Ermessen entsprechen würde, d.h. der Arbeitgeber kein anzuerkennendes betriebliches Interesse hat oder die Abwägung mit wesentlichen Arbeitnehmerinteressen ergibt, dass der AN ein so starkes schützenswertes Interesse hat, diese Information nicht preiszugeben, dass das betriebliche Interesse des AG dahinter zurücktritt.

Wofür der AG die Info tageweise braucht, liegt für mich aber ebenso noch im Dunkeln (Controlling, steuerliche Gründe, besserer Vergleich zwischen Mitarbeitern, wieviel jeder wirklich für die Firma reist?) wie die Interessenlage des AN, was denn sein Problem ist, täglich 1-2 Minuten seiner Arbeitszeit mit der Meldung zu verbringen. Geht es hier um die Anzahl der Privatkilometer, die dadurch offenbar werden?

Im Moment kann ich mir aber kein Interesse des AN vorstellen, das hier stärker wäre als das des AG. Dann wäre die Weisung wirksam.

VG
EK

Hallo,

wenn der AG immer den KM-Stand haben möchte, solltest Du überlegen, ob Du nicht ein Fahrtenbuch führst. Das Fahrtenbuch muss am Anfang des Jahres beginnen
siehe den Artikel unter
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/fahrtenbuc…

mfg
ricko