Ist es rechtens wenn ein Arbeitgeber bei einem Dienstwagen welches er seinem Außendienstmitarbeiter (mit Homeoffice, kein Büroarbeitsplatz) mit 1% Regelung und auch zur Privatnutzung zur Verfügung stellt folgene Regelung einführt?
Bei diesem Beispiel hat die hypothetische Firma bisher einmal im Monat der Kilometerstand abgefragt.
„Der Mitarbeiter muss beim Erfassen seiner Dienstreisen nach jeder Dienstreise den aktuellen KM-Stand im Reisekostenprogramm (online) eintragen.“
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Gibt es entsprechende Gesetztestexte? Muss der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber seinen täglichen Kilometerstand protokollieren und somit seine tägliche Arbeitsleistung (in KM) zusätzlich belegen?
Vielen Dank!