Dienstwagenregelung

Hallo,

mich würde interessieren, was man machen kann, wenn folgender Fall eintritt:
*1% Regelung mit dem Dienstwagen
*Laufleistung jährlich 35000 km
*in 4 Monaten sind 16000 km gefahren worden
*Arbeitsverhältnis wurde beim o.g. Kilometerstand beendet
*AG rechnet d. jährliche Laufleistug auf jeden Monat um, mal die 4 Monate.
*es ergibt sich eine Differenz von ca. 3000km

Und die will der AG nun bezahlt kriegen.
Ich würde sagen, dass das so nicht geht, weil man eine Jahreslaufleistung nicht auf eine monatl. umrechnen kann. Immerhin ist das ja im Arbeitsvertrag so festgehalten.
Zu dem würde ich sagen, dass bei Krankheit und/oder Urlaub d. Dienstwagen eh nicht bewegt werden würde. Und somit sind die 3000km Differenz nicht dem AN anrechenbar.

Aber ich bin kein Rechtsgelehrter. Kann jemand weiterhelfen?

Danke und bis dann

Gruß

Hallo

Kann jemand weiterhelfen?

Wenn Du uns den kompletten genauen Wortlaut dieser fiktiven Vereinbarung gibst, können wir es ja mal versuchen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
also:

§1 D. Dienstwagen steht dem Angestellten zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung.
§2 In Abstimmung kann d. Dienstwagen auch von anderen Angestellten d. Firma genutzt werden.
§3 Bei Urlaub oder Krankheit d. Angstellten sind d. Benzin und Ölkjosten vom Angestellten zu tragen
§4 Es gilt eine max. Jahreskilometerleistung von 35.000km/a als vereinbart. Bei Überschreitung dieser Kilometerleistung durch private Nutzung trägt der Angestellte sämtliche aus der Überschreitung entstehenden Kosten

Das steht da so drinnen.
Ich hoffe, dass das weiterhilft.

bis dann denn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich sehe das wie Du und würde als AN eine Kostenübernahme kategorisch ablehnen.

Gruß,
LeoLo