Hallo liebe w-w-w-Gemeinde,
folgender - fiktiver - Fall sei gegeben:
In einem Unternehmen haben die Aussendienstmitarbeiter gem. ihrer Arbeitsverträge Anspruch auf einen Dienstwagen, der auch frei zur privaten Nutzung ist.
Steuerlich erfolgt über die Gehaltsabrechnung die Anwendung der „1-%-Regelung“.
Weitere Details sind nicht festgelegt.
In der Vergangenheit galt folgende - jedoch nicht schriftlich fixierte - Regelung: Die ADM erhalten ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie (z.B. Golf Variant bis ca. 115 PS, mittlere Ausstattung, grobe Preisobergrenze). Das Fahrzeug wird nach ca. 5 Jahren und/oder einer Laufleistung von 250.000 km gegen ein Neufahrzeug getauscht.
Nunmehr gibt die Geschäftsleitung jedoch folgende Änderungen vor:
a) Alter und Laufleistung sind für einen Tausch nicht mehr entscheidend. Vielmehr wird nur noch eine fixe Anzahl von Fahrzeugen pro Jahr getauscht. Welche dies sind, entscheidend ausschließlich und ohne weitere Kriterien die GF.
Dies bedeutet natürlich, dass mit wachsender MA-Zahl sich auch der Wechselrhythmus verlängert.
Aufgrund dieser Regelung werden Fahrzeuge z.T. erst nach 7 oder 8 Jahren getauscht (bei einer Laufleistung von ca. 40.000/Jahr).
b) Da auch die Fahrzeugkategorie nirgends verbindlich festgehalten ist, entscheidet die GF, zukünftig Fahrzeuge der „Polo“-Klasse einzusetzen.
1.) Besteht in den Fällen a) und/oder b) ein Mitspracherecht der MA oder des Betriebsrats?
2.) Gibt es ein Gewohnheitsrecht, wenn über Jahre hinweg eine andere Regelung Anwendung gefunden hat?
3.) Besteht die Möglichkeit oder gar die Verpflichtung entsprechende Regelungen in einer betrieblichen Vereinbarung festzulegen (da es sich ja um Arbeitsvertragliche Belange handelt) oder kann die GF hier ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat und/oder den MA entscheiden?
4.) Haben branchenübliche Standards (wenn also z.B. vergleichbare Unternehmen entsprechende Regelungen haben) Einfluss auf die rechtliche Situation? Kann verbindlich hierauf verwiesen werden?
Für Tipps und Hinweise im voraus besten Dank.
(Der Hinweis, dass das Vorgehen der GF mittel- bis langfristig nicht wirtschaftlich ist, hat keinen Belang, da der aktuelle Geschäftsführer innerhalb der nächsten drei Jahre ausscheidet und somit keine Rücksicht auf langfristige Wirtschaftlichkeit (dafür aber kurzfristige Wirkung auf Tantiemen) nimmt.
Viele Grüße
Camelot