Hallo,
ich habe eine Frage zur Arbeitnehmerhaftung bei Dienstwagenunfällen. Und zwar wird ja gesagt, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit voll haftet, bei normaler wirds geteilt und bei leichter haftet er gar nicht. Angenommen der Arbeitgeber entschließt sich den Schaden selbst zu übernehmen, also NICHT über die Vollkaskoversicherung des Dienstwagens zu regulieren. Kann der Arbeitgeber dann trotzdem einen Betrag für die Selbstbeteiligung (beispielsweise 500€) verlangen?
Außerdem hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden ob etwas nun grob fahrlässig ,normal fahrlässig oder eben nicht fahrlässig war?
Viele liebe Grüße,
froiflow