Dienstwagenunfall:Arbeitnehmerhaftung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Arbeitnehmerhaftung bei Dienstwagenunfällen. Und zwar wird ja gesagt, dass der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit voll haftet, bei normaler wirds geteilt und bei leichter haftet er gar nicht. Angenommen der Arbeitgeber entschließt sich den Schaden selbst zu übernehmen, also NICHT über die Vollkaskoversicherung des Dienstwagens zu regulieren. Kann der Arbeitgeber dann trotzdem einen Betrag für die Selbstbeteiligung (beispielsweise 500€) verlangen?
Außerdem hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden ob etwas nun grob fahrlässig ,normal fahrlässig oder eben nicht fahrlässig war?

Viele liebe Grüße,

froiflow

Hallo,

Kann der Arbeitgeber dann trotzdem
einen Betrag für die Selbstbeteiligung (beispielsweise 500€)
verlangen?

An der Haftung des Arbeitnehmer ändert sich gar nichts. Egal, ob der AG nun meint seine Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen oder nicht.

Außerdem hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden ob etwas
nun grob fahrlässig ,normal fahrlässig oder eben nicht
fahrlässig war?

Verbindlich wäre da nur die Entscheidung eines Gerichtes … im Zweifelsfall.

MfG