Dienstwagenversteuerung

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber versteuert einen Dienstagen pauschal mit 1%, bzw. 0,03%. Aufgrund Entfernung Wohn/Arbeitstätte (90KM) fällt ein hoher geldwerter Vorteil auf die gefahrenen KM (0,03%-Regel), der das Netto gehalt reduziert (Variante 2). Da diese Fahrten allerdings nicht antreten werden müssen diese nach einen Urteil auch nicht versteuer werden. Um eine besteuerung des gwV zu umgehen soll ein Steuerfreibetrag in Höhe des zuvor bezahlten gwV eintragen (Variante 3) werden. Wenn jetzt einen Steuerfreibetrag eintrage wird, der genau dem geldwerten Vorteil aus der 0,03%igen Versteuerung entspricht (Variante 3) deckt sich der Nettolohn nicht. Erwartet wurde eigentlich, dass bei einem Freibetrag der genau in der Höhe des geldwerten Vorteils eingetragen wird, sich also gwV und Freibetrag gegenseitig aufheben, der Netto aus Variante 3 = dem von Variante 1 ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.

  1. Brutto 5000 --> Netto 3600
  2. Brutto 5000 + gwV 1000 --> Netto 3000
  3. Brutto 5000 + gwV 1000 - Freibetrag 1000 --> 3400
    Frage:
  4. Gibt es eine Erklärung für die Differenz von Bsp 1 und 3?
  5. Wird sich dieser Differenzbetrag später beim Lohnsteuerausgleich ensprechend bereinigen, oder ist dieser verloren?
    Danke im Voraus
    T

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber versteuert einen Dienstagen pauschal mit 1%, bzw. 0,03%. Aufgrund Entfernung Wohn/Arbeitstätte (90KM) fällt ein hoher geldwerter Vorteil auf die gefahrenen KM (0,03%-Regel), der das Netto gehalt reduziert (Variante 2).

Möglicherweise liegt hier bereits ein Verständnisproblem vor. Es wird nicht der Nettolohn reduziert, sondern es reduziert sich der Auszahlbetrag, da ja ein Teil bereits in Form der Dienstwagennutzung „bezahlt“ wird.

Da diese Fahrten allerdings nicht antreten werden, müssen diese nach einen Urteil auch nicht versteuer werden. Um eine Besteuerung des gwV zu umgehen soll ein Steuerfreibetrag in Höhe des zuvor bezahlten gwV eintragen (Variante 3) werden.

So richtig verstehe ich diesen Ansatz nicht. Wenn es nicht versteuert werden soll, dan wird es eben nicht versteuert.

Wenn jetzt einen Steuerfreibetrag eintrage wird, der genau dem geldwerten Vorteil aus der 0,03%igen Versteuerung entspricht (Variante 3) deckt sich der Nettolohn nicht.
Erwartet wurde eigentlich, dass bei einem Freibetrag der genau in der Höhe des geldwerten Vorteils eingetragen wird, sich also gwV und Freibetrag gegenseitig aufheben, der Netto aus Variante 3 = dem von Variante 1 ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.

  1. Brutto 5000 --> Netto 3600
  2. Brutto 5000 + gwV 1000 --> Netto 3000

Das sieht für mich wie ein Netto von 4000 und einem Auszahlbetrag von 3000 aus.

  1. Brutto 5000 + gwV 1000 - Freibetrag 1000 --> 3400
    Frage:
  2. Gibt es eine Erklärung für die Differenz von Bsp 1 und 3?

Der Steuerfreibetrag wirkt sich nicht auf das SV-Brutto aus. Das beträgt hier 6000, worauf dann eben mehr SV-Beiträge anfallen als bei 5000€.

  1. Wird sich dieser Differenzbetrag später beim Lohnsteuerausgleich ensprechend bereinigen,

Nein. Auch nicht bei der Steuererklärung.
Grüße

Hallo ElBuffo,

hier noch einaml zum besseren Verständnis:
Variante 1 (geldwerter Vorteil 1080,00 für 90 km mit Freibetrag in selber Höhe)

V1)
Grundvergütung 4.497,49
AG-Aufwand lfd. Netto gV
PKW-KM gw.Vorteil 1.080,00
PKW-Wert gw. Vorteil 400,00
Gesamtbrutto 4.537,49
Lfd. Steuerbrutto 6.007,49
SV-Brutto KV/PV 3.937,50
SV-Brutto RV 5.800,00
SV-Brutto AV 5.800,00
lfd. Lohnsteuer 697,83-
lfd. SolZuschlag 20,51-
Rentenversicherung 548,10-
Arbeitslosenversicherung 87,00-
Ges. Abzüge 1.353,44-
Gesetzliches Netto 3.184,05
Sonstige Be-/Abzüge
AG-Zuschuß KV 287,44
AG-Zuschuß PV 40,36
Abgef. Beitrag freiw. KV 610,31-
Abgef. Beitrag freiw. PV 80,72-
Überweisungen
Überweisung 2.770,82
Freibetrag Monat 1.080,00

Hier Variante 2 (geldwerter Vorteil 12,00 für 1 km ohne Freibetrag)
V2)
Grundvergütung 4.497,49
PKW-KM gw.Vorteil 12,00
PKW-Wert gw. Vorteil 400,00
Gesamtbrutto 4.537,99
Lfd. Steuerbrutto 4.939,99
SV-Brutto KV/PV 3.937,50
SV-Brutto RV 4.952,40
SV-Brutto AV 4.952,40
lfd. Lohnsteuer 707,50-
lfd. SolZuschlag 20,99-
Rentenversicherung 468,00-
Arbeitslosenversicherung 74,29-
Ges. Abzüge 1.270,78-
Gesetzliches Netto 3.267,21
AG-Zuschuß KV 287,44
AG-Zuschuß PV 40,36
Abgef. Beitrag freiw. KV 610,31-
Abgef. Beitrag freiw. PV 80,72-
Überweisungen
Überweisung 2.853,98

Differenz Überweisung 1 zu 2: 83,16

Woher kommt die Differenz beim Überweisungsbetrag zwischen V1 und V2. Ich hätte gedacht, dass der Freibetrag aus V1 den gw Vorteil aufhebt und sich der Überweisungsbetrag von 1 und 2 decken.

Gruss

Thomas