Dienstwagenversteuerung Unverständnis

Moin auch,

manchmal funktioniert brain.exe 1.0 nicht so richtig und kein Upgrade ist in Sicht :frowning:

Zum Thema Dienstwagenversteuerung nach der 0,002%-Regel. Man kann pauschal oder individuell versteuern, so viel ist klar. Pauschal wird mit 15% versteuert, individuell mit dem jeweiligen persönlichen Höchststeuersatz, allerdings kann dann die Pendlerpauschale beansprucht werden.

Gehen wir also von einem Auto für € 30.000 aus, 10 Tage im Monat, einfache Entfernung 40 km, persönlicher Steuersatz sei z.B. 30 %.

Pauschal würde das heißen: 30.000€ * 0,002%* 10 Tage* 40 km = € 240. Davon zahlt man 15%, also 36 € pro Monat, es gibt keine Pendlerpauschale. Richtig?

Individuell sind es obige € 240 pro Monat, davon zahlt man 30% also € 72,-, kann aber für die 40 km (40*10) die Pendlerpauschale beantragen, bekäme also 12 € gutgeschrieben. Richtig?

Ich schwöre bei allem was mit heilig ist, dass ich keine Ausbildung zum Steuerberater anstrebe!

Ralph

Moin,

manchmal funktioniert brain.exe 1.0 nicht so richtig und kein Upgrade ist in Sicht :frowning:
Zum Thema Dienstwagenversteuerung nach der 0,002%-Regel. Man kann pauschal oder individuell versteuern, so viel ist klar.
Pauschal wird mit 15% versteuert, individuell mit dem jeweiligen persönlichen Höchststeuersatz, allerdings kann dann die Pendlerpauschale beansprucht werden.
Gehen wir also von einem Auto für € 30.000 aus, 10 Tage im Monat, einfache Entfernung 40 km, persönlicher Steuersatz sei z.B. 30 %.

Pauschal würde das heißen: 30.000€ * 0,002%* 10 Tage* 40 km = € 240. Davon zahlt man 15%, also 36 € pro Monat, es gibt keine Pendlerpauschale. Richtig?

Die Pauschalbesteuerung zu 15% ist nur bis zur Höhe des Werbungskostenabzugs möglich. Also im Beispiel von oben könnten für die 10 Tag x 40 km x 0,30€/km = 120€ Werbungskostenabzug geltend gemacht werden. Somit können auch nur 120€ pasuchal versteuert werden. Die verbleibenden 120€ also wieder individuell, so dass insgesamt 54€ Steuern anfielen. Die Pendlerpauschale entfällt.

In dividuell sind es obige € 240 pro Monat, davon zahlt man 30% also € 72,-, kann aber für die 40 km (40*10) die Pendlerpauschale beantragen, bekäme also 12 € gutgeschrieben. Richtig?

Nein. Es wird nichts gutgeschrieben, sondern es mindert sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag. Das bedeutet dann, dass man eben 120€ weniger Einkommen versteuert, was bei 30% Steuersatz 36€ weniger Steuern wären.
Außerdem könnte sowas dann auch als Freibetrag (soweit es die 1000€ Werbungskostenpauschale übertsteigt) eingetragen werden, so dass sich zusätzlich ein Liquiditätsvorteil und Zinsvorteil ergeben würde. Letzterer ist je nach individueller Situation jedoch derzeit vergleichsweise gering ;o) Auf jeden Fall vermeidet man den Verlust durch Inflation, der sich in dem Jahr ergibt bis man die zuviel gezahlten Steuern wieder zurückerhält.

Grüße