Moin auch,
manchmal funktioniert brain.exe 1.0 nicht so richtig und kein Upgrade ist in Sicht 
Zum Thema Dienstwagenversteuerung nach der 0,002%-Regel. Man kann pauschal oder individuell versteuern, so viel ist klar. Pauschal wird mit 15% versteuert, individuell mit dem jeweiligen persönlichen Höchststeuersatz, allerdings kann dann die Pendlerpauschale beansprucht werden.
Gehen wir also von einem Auto für € 30.000 aus, 10 Tage im Monat, einfache Entfernung 40 km, persönlicher Steuersatz sei z.B. 30 %.
Pauschal würde das heißen: 30.000€ * 0,002%* 10 Tage* 40 km = € 240. Davon zahlt man 15%, also 36 € pro Monat, es gibt keine Pendlerpauschale. Richtig?
Individuell sind es obige € 240 pro Monat, davon zahlt man 30% also € 72,-, kann aber für die 40 km (40*10) die Pendlerpauschale beantragen, bekäme also 12 € gutgeschrieben. Richtig?
Ich schwöre bei allem was mit heilig ist, dass ich keine Ausbildung zum Steuerberater anstrebe!
Ralph
Moin,
manchmal funktioniert brain.exe 1.0 nicht so richtig und kein Upgrade ist in Sicht 
Zum Thema Dienstwagenversteuerung nach der 0,002%-Regel. Man kann pauschal oder individuell versteuern, so viel ist klar.
Pauschal wird mit 15% versteuert, individuell mit dem jeweiligen persönlichen Höchststeuersatz, allerdings kann dann die Pendlerpauschale beansprucht werden.
Gehen wir also von einem Auto für € 30.000 aus, 10 Tage im Monat, einfache Entfernung 40 km, persönlicher Steuersatz sei z.B. 30 %.
Pauschal würde das heißen: 30.000€ * 0,002%* 10 Tage* 40 km = € 240. Davon zahlt man 15%, also 36 € pro Monat, es gibt keine Pendlerpauschale. Richtig?
Die Pauschalbesteuerung zu 15% ist nur bis zur Höhe des Werbungskostenabzugs möglich. Also im Beispiel von oben könnten für die 10 Tag x 40 km x 0,30€/km = 120€ Werbungskostenabzug geltend gemacht werden. Somit können auch nur 120€ pasuchal versteuert werden. Die verbleibenden 120€ also wieder individuell, so dass insgesamt 54€ Steuern anfielen. Die Pendlerpauschale entfällt.
In dividuell sind es obige € 240 pro Monat, davon zahlt man 30% also € 72,-, kann aber für die 40 km (40*10) die Pendlerpauschale beantragen, bekäme also 12 € gutgeschrieben. Richtig?
Nein. Es wird nichts gutgeschrieben, sondern es mindert sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag. Das bedeutet dann, dass man eben 120€ weniger Einkommen versteuert, was bei 30% Steuersatz 36€ weniger Steuern wären.
Außerdem könnte sowas dann auch als Freibetrag (soweit es die 1000€ Werbungskostenpauschale übertsteigt) eingetragen werden, so dass sich zusätzlich ein Liquiditätsvorteil und Zinsvorteil ergeben würde. Letzterer ist je nach individueller Situation jedoch derzeit vergleichsweise gering ;o) Auf jeden Fall vermeidet man den Verlust durch Inflation, der sich in dem Jahr ergibt bis man die zuviel gezahlten Steuern wieder zurückerhält.
Grüße