bitte stellt Euch mal folgenden Situation vor:
ein Mitarbeiter einer Firma X verursacht mit seinem Dienstwagen einen Unfall durch Missachtung der Vorfahrt. Der Dienstwagen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Es gibt keinerlei Personenschaden. Der Mitarbeiter versteuert nach der 1% Regel und natürlich auch den Weg zur Arbeit monatlich. Der Unfall ereignet sich an einem Monatsletzten. Da der Arbeitgeber sich wochenlang nicht um ein neues Fahrzeug kümmert (obwohl dies Bestandteil des Arbeitsvertrages ist) ist der Mitarbeiter nun plötzlich ohne Fahrzeug. Der Mitarbeiter fragt höflich, ob für den kompletten Monat, in dem er kein Firmenfahrzeug nutzt, die Besteuerung ausgesetzt wird? Die Antwort: „ist doch Ihr Problem, wenn sie einen Unfall bauen. Alles bleibt wie es ist“ Könnte er auch den Dienstwagen ganz streichen?
Nun frage ich mich, sollte dieser Fall eintreten, ob das o.k. und korrekt ist und wie man sich das wohl verhält?
Also wenn Ihr zu dieser Phantasiegeschichte eine Antwort wisst?
Danke im Voraus.
bitte stellt Euch mal folgenden Situation vor:
ein Mitarbeiter einer Firma X verursacht mit seinem
Dienstwagen einen Unfall durch Missachtung der Vorfahrt. Der
Dienstwagen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Es gibt
keinerlei Personenschaden. Der Mitarbeiter versteuert nach der
1% Regel und natürlich auch den Weg zur Arbeit monatlich. Der
Unfall ereignet sich an einem Monatsletzten. Da der
Arbeitgeber sich wochenlang nicht um ein neues Fahrzeug
kümmert (obwohl dies Bestandteil des Arbeitsvertrages ist) ist
der Mitarbeiter nun plötzlich ohne Fahrzeug. Der Mitarbeiter
fragt höflich, ob für den kompletten Monat, in dem er kein
Firmenfahrzeug nutzt, die Besteuerung ausgesetzt wird? Die
Antwort: „ist doch Ihr Problem, wenn sie einen Unfall bauen.
Alles bleibt wie es ist“
Hier sehe ich das Problem, dass man keine Nutzung versteuern muss, die nicht möglich war.
Ggf. ist dies am Jahresende über die Steuererklärung zu lösen.
Könnte er auch den Dienstwagen ganz
streichen?
Das kommt auf die Formulierung des Arbeitsvertrages an.
Nun frage ich mich, sollte dieser Fall eintreten, ob das o.k.
und korrekt ist und wie man sich das wohl verhält?