Dienstwohnung - und danch

Liebe wwwler,

mal angenommen jemand bewohnt seit rund 40 Jahren eine Dienstwohnung einer Kita-Einrichtung. Der Mietvertrag sah vor, dass mit dem Dienstverhältnis-Ende auch die Mietzeit zu Ende geht. Soweit so gut.
Nun hat die vermietende Organisation den Mietvertrag verklüngelt. Der Bewohner würde vielleicht sogar nach Dienstverhältnisende dort wohnen bleiben wollen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Ohne Mietvertrag gilt doch allgemeines Mietrecht, oder? Könnte sich die Organisation auf andere, ähnliche Verträge mit anderen Mietern berufen? Von wegen: „So machen wir das immer?“

Angenommen die Bewohner könnten auch nach dem Ende des Dienstverhältnis dort wohnen bleiben:
Die Mieter hatten immer das Recht, den Garten der Einrichtung mit zu nutzen. Könnte man ihnen das nach Beendigung des Mietverhältnis untersagen? Oder wäre hier von gewohnheitsrecht zu sprechen? Oder gibt es soetwas wie gewohnheitsrecht gar nicht?

Vielen Dank,
Tina

Servus,

was bedeutet „verklüngeln“? Und welchen Einfluss sollte das auf einen bestehenden Vertrag haben?

Schöne Grüße

MM

Auch ohne schrfitlichen Vertrag ist das Mietverhältnis beweislich: Ggf. gekoppelter Arbeitsvertrag, Mietüberweisungen, Betriebskostenabrechnungen, Meldeanschrift, Zeugen, …

Eine funktionsgebundene Werkmietwohnung kann mit einer sehr kurzen Frist von nur 1 Monat gekündigt werden.

Überdies gelten bei solchen Wohnungen die Mieterschutzvorschriften nicht , du kannst also keine Mieterschutzvorschriften geltend machen, etwa der Kündigung widersprechen (§ 574 BGB) oder die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (§ 574 a BGB).

Auch kennt das Mietrecht kein Gewohnheitsrecht.

G imager761

Hallo,

der Name sagt es doch schon…eine Dienstwohnung ist eine an ein Dienst(Arbeits)verhältnis gebundene Wohnung,die mit Beendigung des Dienstverhältnisses geräumt werden muss.

Weil nämlich in der Regel der Nachfolger im Amt diese Wohnung benötigt.Früher waren solche Wohnungen bei
-Stadtverwaltungen
-Schulen
-Bahn
-Post
-großen Firmen

gang und gäbe.

Mittlerweile ist aber das anmieten von Immobilien anstelle von eigenem Besitz die Regel udn daher werden solche Dienstwohnungen immer seltener.

Daher gibt es im vorliegenden Fall zwei Möglichkeiten:

1.ausziehen zum Ende

2.mit dem Dienstherren über einen normalen Mietvertrag verhandeln