Liebe wwwler,
mal angenommen jemand bewohnt seit rund 40 Jahren eine Dienstwohnung einer Kita-Einrichtung. Der Mietvertrag sah vor, dass mit dem Dienstverhältnis-Ende auch die Mietzeit zu Ende geht. Soweit so gut.
Nun hat die vermietende Organisation den Mietvertrag verklüngelt. Der Bewohner würde vielleicht sogar nach Dienstverhältnisende dort wohnen bleiben wollen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Ohne Mietvertrag gilt doch allgemeines Mietrecht, oder? Könnte sich die Organisation auf andere, ähnliche Verträge mit anderen Mietern berufen? Von wegen: „So machen wir das immer?“
Angenommen die Bewohner könnten auch nach dem Ende des Dienstverhältnis dort wohnen bleiben:
Die Mieter hatten immer das Recht, den Garten der Einrichtung mit zu nutzen. Könnte man ihnen das nach Beendigung des Mietverhältnis untersagen? Oder wäre hier von gewohnheitsrecht zu sprechen? Oder gibt es soetwas wie gewohnheitsrecht gar nicht?
Vielen Dank,
Tina