Wegen der Arbeitsstelle meines Mannes müssen wir in einer Dienstwohnung wohnen, da wir nun zu fünft sind wird die Wohnung(100qm)zu klein! Dürfen wir ausziehen oder wird der Arbeitsvertrag meines Mannes dann gekündigt?
Gern versuche ich zu helfen, ohne Garantie für Richtigkeit:
Grundsätzlich handelt es sich um 2 getrennte Verträge, Arbeitsvertrag und Mietvertrag. Beide Verträge können von jedem gekündigt werden. Eine Kündigung des Mietvertrages ist KEIN Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrages.
Freundliche Grüße
C.R.
Danke für die schnelle Antwort! Aber was kann ich machen wenn im Arbeitsvertrag steht"Herr… ist verpflichtet die bereitgestellte Dienstwohnung zu beziehen"? Im separaten Mietvertrag steht dass das Mietverhältnis nur durch Tod, Ruhestand oder Kündigung beendet ist!Da haben wir jetzt wohl schlechte Karten, oder?
Beide Verträge widersprechen sich, der Arbeitsvertrag verlangt die Nutzung der Dienstwohnung, der Mietvertrag aber erlaubt eine Kündigung. Das dürfte schon zu Ihren Gunsten sprechen.
Ich bin der Meinung, dass der Mietvertrag gekündigt werden kann, ohne dass das Arbeitsverhältniss aus diesem Grund gekündigt werden kann, zumal wenn die Wohnung nun unzumutbar klein ist.
Ich empfehle, mit dem AG zu sprechen und evtl. anwaltlichen Rat einzuholen.
Freundliche Grüße
C.R.
Hallo !
Ich meine, dass diese Klausel unzulässig ist
, da sie euch unangemessen benachteiligt, falls die Wohnung auf Grund eures Nachwuchses zu klein wird.
Freundlichen Gruß !
C.R.