Dienstzeit als SaZ4 vorzeitig beenden

Hallo allesamt.

Ist es möglich seine Dienstzeit (SaZ4) vorzeitig zu beenden wenn man einen Arbeitsplatz bei einem zivilen Unternehmen vorweisen kann?

(Ich bitte darum diese „Als SaZ hat man sich verpflichtet“ usw zu unterlassen. Es geht nur um die Frage die ich mit meinem Schwager diskutiert habe.)

Grüße,
Pantolax

Hallo,

Ist es möglich seine Dienstzeit (SaZ4) vorzeitig zu beenden
wenn man einen Arbeitsplatz bei einem zivilen Unternehmen
vorweisen kann?

(Ich bitte darum diese „Als SaZ hat man sich verpflichtet“ usw
zu unterlassen. Es geht nur um die Frage die ich mit meinem
Schwager diskutiert habe.)

okay. Ohne den o.g. Satz zu berücksichtigen, ist die Frage natürlich nicht zu beantworten.

Gruß

S.J.

Ist es möglich seine Dienstzeit (SaZ4) vorzeitig zu beenden
wenn man einen Arbeitsplatz bei einem zivilen Unternehmen
vorweisen kann?

Kurz und bündig: Auf legalem Wege nein, da ein Soldat auf Zeit nicht „kündigen“ kann.
Der Soldat hat sich verpflichtet und die Verpflichtung kann nur von Seiten des Dienstherrn bei vorliegen bestimmter Gründe gelöst werden.
Wie sollte das denn dann auch laufen? Die Bundeswehr ist wie jede Streitkraft auf die Verfügbarkeit ihrer Soldaten angewiesen.

Möglich wäre in dieser Situation einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen (wobei es nicht im dienstlichen Interesse sein dürfte diesem statt zu geben) oder einen Antrag auf Entlassung nach §55 (3) Soldatengesetz zu stellen, wegen einer persönlichen Härte aus beruflichen/wirtschaftlichen Gründen, der aber wohl ebenfalls abgelehnt wird.

(Ich bitte darum diese „Als SaZ hat man sich verpflichtet“ usw
zu unterlassen. Es geht nur um die Frage die ich mit meinem
Schwager diskutiert habe.)

Ja, aber dieser Satz ist genau die richtige Antwort. Man hat sich verpflichtet und muss seiner Verpflichtung nachkommen, genauso, wie auch der Dienstherr verpflichtet ist seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Gruß Andreas