Mal angenommen in einem Mietervertrag wäre als Kellerraum ein ehemaliger Waschraum explizit angegeben.
Ist es dann so, dass einem dieser Waschraum dann ausschließlich allein zugänglich sein darf?
In meinem Fall haben auch andere Parteien auf diesen Raum, wodurch ich diesen nicht gänzlich als Kellerraum nutzen kann, da meine Wertsachen dann schutzlos wären.
Wie ist das im Mietrecht? Ich würde annehmen, wenn der Raum als Kellerraum angegeben ist, dann sollte auch kein anderer Zugriff auf diesen Raum haben, da er dann zur Mietsache gehört. In meine Wohnung kann ja auch kein anderer rein.
Bitte um Hilfe.