Dient ein Kellerraum generell der Alleinnutzung?

Mal angenommen in einem Mietervertrag wäre als Kellerraum ein ehemaliger Waschraum explizit angegeben.
Ist es dann so, dass einem dieser Waschraum dann ausschließlich allein zugänglich sein darf?
In meinem Fall haben auch andere Parteien auf diesen Raum, wodurch ich diesen nicht gänzlich als Kellerraum nutzen kann, da meine Wertsachen dann schutzlos wären.
Wie ist das im Mietrecht? Ich würde annehmen, wenn der Raum als Kellerraum angegeben ist, dann sollte auch kein anderer Zugriff auf diesen Raum haben, da er dann zur Mietsache gehört. In meine Wohnung kann ja auch kein anderer rein.

Bitte um Hilfe.

als was ist er denn beschrieben näher beschrieben, denn allgemeine Räume wie z.b. Fahrradkeller werde öffters erwähnt, aber eben für allem Mieter nicht zur alleinigen Nutzung.

Wertsachen und Keller passt gar nicht zusammen !

Und ob einem ein Kellerraum allein zugeteilt wurde kann man schlicht daran erkennen, ob es einen Schlüssel gibt, den nur Du hast .

Ein dem Mieter zugeteilter Abstellkeller hat ein Schloss oder eine Schlossmöglichkeit(Vorhängeschloss).

Alles andere wären Gemeinschaftskeller, die alle nutzen können, das wären z.B. Waschmaschinenkeller, Trockenraum, Fahrradkeller, Mülltonnenkeller.
Den darf man mit nutzen.

MfG
duck313

Er wurde im Vertrag explizit als Kellerraum deklariert. Der Raum selbst ist auch abschließbar, jedoch haben einfach noch mehr Leute einen Schlüssel.

Woran soll ich das denn bitte vorher erkennen? Das erkennt man erst, wenn man bemerkt, dass noch andere Zugriff auf diesen Raum genießen, der einem eigentlich im Mietvertrag als „Kellerraum“ angepriesen wurde.

Hast Du nun den Keller bei Einzug besichtigt ? Und war der leer bzw, wenn nicht hat man da nicht gefragt was das für Sachen seien ?
Hast Du einen Schlüssel bekommen ?

Man müsste es im Vertrag sehen, wie es da genau lautet.

Wenn man den Begriff " 1 Keller" in die Aufzählung der Zimmer ( Küche, WC/Bad mit Wanne, Flur, 2 Zimmer folgen lässt, dann sehe ich zumindest schon, es handelt sich damit um einen Mieterkeller, den er allein bekommt.

Klar natürlich die Zuweisung, „Keller Nr. 2“

Anders die Bezeichnung „Kellernutzung“, das bedeutet Mitnutzung.