Dient ein Vergleich dem Gerichtsvollzieher als Grundlage für eine Pfändung

Hallo, die Frage ist, ob ein außergerichtlich geschlossener Vergleich dem Gerichtsvollzieher als Grundlage für eine Pfändung dienen kann, wenn die im Vergleich beschlossenen Raten nicht gezahlt werden? Auf Grund des Mahnbescheides war man sich einig,keinen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, sondern die Anwälte haben dann ein Schreiben(Vergleich) aufgesetzt. Auf Grund der eidesstattlichen Erklärung wurden Maßnahmen zur Geldeintreibung unterlassen. Dies ist jetzt 13 Jahre her.
Eine Antwort wäre hilfreich.
Danke im Voraus
rutiuti

Der Anspruch ist verjährt wobei das Verhalten der Anwälte merkwürdig ist.
Normalerweise überwachen diese die Einhaltung des Vergleiches (also hier der Geldzahlung),da bei Nichteinhaltung das Verfahren fortgesetzt werden muß (Klage oder Vollstreckungsbescheid), da anonsten die Verjährung eintritt.

Hallo!

Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, dann wäre es ein merkwürdiges Verhalten der Anwälte, einen Vergleich nicht protokollieren zu lassen. Dann ist der Vergleich aber auch ein Vollstreckungstitel und die Verjährung tritt nach frühestens 30 Jahren ein.

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