Dies ist kein Zufall - Handykauf

mir ist fast das Gleiche mit einem ersteigerten Handy passiert,…schon komisch-. … Also, mein ersteigertes Moterola-handy sollte wie neu sein u. zwei ganz winzige Kratzer haben, die man kaum wahrnimmt… als einziger Bieter kurz vor schluß für 67 Euro+ Versandt ersteigert. Das Handy kam heute und es ist überhaupt nicht wie neu. Kratzer überall (auch auf dem Display)und Kauspuren an der Antenne??Hunger??. Funktioniert nur wenn ich SIM eingebe u. die habe ich nicht… War keine SIM dabei auch keine richtige Beschreibung. Das Handy sollte K e i n Simlock haben. Sieht aus, als wäre das nicht der Fall? Kann jd. einem „Wenig-Handy-Nutzer“ weiterhelfen? - Am liebsten würde ich mein Geld zurücküberweisen lassen und das Handy hinschicken wo es hergekommen ist; Kann ich das machen?

hallo,

versuchen Sie erstmal mit dem verkäufer kontakt aufzunehmen, wenn er die garantie/gewährleistung in der auktion nicht ausgeschlossen hatte gilt das gleiche wie bei dem von mir beschriebenen fall. sie können nach 10 tagen nach auktionsende auch den ebay käuferschutz einschalten.

Hallo. danke für die schnelle Antwort-allerdings glaube ich,wenn ich mache was Ebay vorschlägt verliere ich die Hälfte von meinem Geld; denn 25 euro muß ich selbst dazuzahlen: was passiert eigentlich mit dem Anbieter? Warum muß er es nicht einfach zurücknehmen?

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Hallo Ionia,

hier handelt es sich nicht um eine Garantie oder Gewährleistung, sondern darum, dass Auktionsbeschreibung und gelieferte Ware nicht übereinstimmen.

Ich würde an Deiner Stelle Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und um Zusendung des in der Auktion beschriebenen Handys bitten, da Du jetzt ein falsches Handy bekommen hättest. Alternativ wünschst Du eine Rücküberweisung des überwiesenenen Betrages plus die Rücksendungskosten. Und dafür setzt Du ihm eine Frist und drohst mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Das wirkt oft Wunder.

Mach dem Verkäufer klar, dass es sich hier um keine Rückgabe oder Umtausch handelt, die er als Privatverkäufer vermutlich ohnehin ausgeschlossen hat, sondern um einen Fehler seinerseits, da er die falsche Beschreibung ins Netz gestellt hat. Du hast Anspruch auf eine Lieferung gemäss Beschreibung, denn nur dafür ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

reisefieber

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