Die Heizkostenverordnung 2009 sieht zur Berechnung der Warmwasserkosten in § 9 (2) folgende Formel vor:
Q = 2,5 * (kWh / m3 * K) * V * (tw-10 C°).
Die Abrechnung des vom Vermieter beauftragten Unternehmens rechnet aber so:
Q = 2,5 * V * (tw-10 C°).
Ist es zulässig, (kWh / m3 * K) einfach wegzulassen? Wenn ja, warum?
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Freundliche Grüße
Wolfgang
duck313
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Hallo!
Die Angabe kWh/m³K ist doch „nur“ die Maßeinheit.
Q soll(MUSS) in kWh herauskommen.
Es kürzen sich doch so die m³ und die Temperatur(K bzw. °C) heraus.
Für die Berechnung ist das egal.
Nur ist es mathematisch falsch,denn dann müsste ja Q = … m³ °C rauskommen.Das ist Quatsch.
Die Zahl Q selbst stimmt.
MfG
duck313
Vielen Dank, duck313, du hast mir sehr geholfen.