Die Heizkostenverordnung 2009 sieht zur Berechnung der Warmwasserkosten in § 9 (2) folgende Formel vor:
Q = 2,5 * (kWh / m3 * K) * V * (tw-10 C°).
Die Abrechnung des vom Vermieter beauftragten Unternehmens rechnet aber so:
Q = 2,5 * V * (tw-10 C°).
Ist es zulässig, (kWh / m3 * K) einfach wegzulassen? Wenn ja, warum?
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Freundliche Grüße
Wolfgang