Diese Formel in Heizkostenabrechnung gültig?

Die Heizkostenverordnung 2009 sieht zur Berechnung der Warmwasserkosten in § 9 (2) folgende Formel vor:

Q = 2,5  *  (kWh / m3 * K)  *  V  *  (tw-10 C°).

Die Abrechnung des vom Vermieter beauftragten Unternehmens rechnet aber so:

Q = 2,5 * V * (tw-10 C°).

Ist es zulässig, (kWh / m3 * K) einfach wegzulassen? Wenn ja, warum?

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Freundliche Grüße
Wolfgang

Hallo!

Die Angabe kWh/m³K  ist doch „nur“ die Maßeinheit.

Q soll(MUSS) in kWh herauskommen.

Es kürzen sich doch so die m³ und  die Temperatur(K bzw. °C) heraus.

Für die Berechnung ist das egal.

Nur ist es mathematisch falsch,denn dann müsste ja Q = … m³ °C rauskommen.Das ist Quatsch.

Die Zahl  Q selbst stimmt.

MfG
duck313

Vielen Dank, duck313, du hast mir sehr geholfen.