Diesen Arbeitsvertrag so annehmen?

Hallo,

ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und habe nun diesen Arbeitsvertrag erhalten, ist dieser so akzeptabel bzw. was muß oder sollte man ändern?

Bitte klickt auf die links…

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als ehem. Personalchef kann ich nur allg. Fragen beantworten, keine jur. Rechtsberatung. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,
bin kein Anwalt, sondern auch nur Arbeitnehmer. Habe in etwa den selben Arbeitsvertrag. Ich würde ihn unterschreiben. Wenn Du ne Rechtsschutz hast, kannst Du das Ding ja mal nem Anwalt für Arbeitsrecht zeigen, aber ich glaube der wird Dir das selbe sagen. Finde hier keine Fußangeln.
MfG
RA

Hallo, ich werde die Frage nicht beantworten da ich nicht auf weiterführende links klicken werde
mfg

Hi,

ich persönlich habe keine großen Bedenken. Es ist wohl ein ganz normaler Arbeitsvertrag. Allerdings kann man sich über den letzten Satz in Absatz 3 des §1 streiten. Versuchen Sie diesen Satz aus dem Vertrag zu bekommen. Sollten Sie weitere Bedenken haben, lassen sie diesen Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Hallo,

also ich finde den Urlaub recht wenig - ich weiss ja nicht wie alt Du bist, aber ich kenne durchschnittlich 28 - 30 Tage Urlaub.

Das mit dem Telefonieren und Internet ist in meinen Augen höchst grenzwertig, fängst Du bei Li*l an? Ich weiss nicht, ob der AG den AN so kontrollieren darf. Ausserdem wenn mal ein Arzttermin o.ä. vereinbart werden muss, was dann? Das ist schon ein arger Eingriff in die Privatsphäre, mMn.

Ich persönlich finde dies nicht prickelnd und weiss nicht, ob ich das so unterzeichnen würde

Viele Grüße

/

Hallo,
der Arbeitsvertrag ist woweit ok. Ich kann keine Falle entdecken.
Wonach Sie fragen sollten: Gibt es einen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen? In denen werden meist wichtige Dinge geregelt. Ohne diese gilt alleinig der Arbeitsvertrag und die allgemeinen Gesetze.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Hallo,

ich konnte bei der Prüfung 2 Regelungen finden, die mit der aktuellen Rechtsprechung nicht im Einklang stehen. Bitte lesen sie hierzu die nachfolgende Erläuterung.

§7 Arbeitsverhinderung Abs. 1
Die Gründe der Verhinderung müssen sie nicht nennen, da dies bereits durch einschlägige Rechtsprechung anders ausgelegt wurde. Somit ist die Klausel nicht rechtsbeugend und hinfällig.

§ 11 – Nebenbeschäftigung
In diesem Fall müssten sie nur den Arbeitgeber informieren, wenn die Gefahr besteht, dass sie ihre arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten nicht erfüllen können bzw. durch die Zweitbeschäftigung Gesetze verletzen, wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz. Andernfalls ist die Klausel hinfällig.

Auch wenn die beiden Regelungen nicht rechtsbeugend sind, so empfehle ich ihnen die Änderungen nicht vom Arbeitgeber zu verlangen, da dieser schnell gegensteuern wird und sie ggf. den Arbeitsplatz dadurch nicht bekommen.

Alle anderen Regelungen sind formal und in jedem vernünftigen Arbeitsvertrag hinterlegt. Zu erwähnen wäre dennoch, dass sie mehr Urlaub bekommen, als ihnen durch das Gesetz zusteht. Von daher ist dies ein positiver Aspekt.

Ferner empfehle ich ihnen, dass sie die Regelungen zur Fahrzeugnutzung bzw. Internet und Email nachkommen. Diese Situationen sind sehr individuell hinterlegt und von daher ist es ersichtlich, dass der Arbeitgeber großen Wert auf die Einhaltung legt, da er wahrscheinlich schon entsprechende Erfahrungen sammeln konnte.

Ich hoffe, dass ich ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute.

Schönen Gruß

Holger

Hallo
im Prinzip ist ein ein Standardvertrag, ich würde mir nur die Arbeitszeiten näher definieren lassen. Die betriebsüblichen Arbeitszeiten sagen nichts aus.
UrlGeld, Gratifikationen sind wirklich nur „freiwillige“ Leistungen? im Normalfall besteht für fast alle Branchen ein Tarifvertrag, diese Regeln auch diese Zahlungen. Allerdings würde einem im Rechtsstreit die vorenthaltenen Gelder zugesprochen.
Ein Verzicht auf tarifl. Leistungen ist unzulässig.
Es gibt natülich auch da Ausnahmen.

Auch der Passus bezüglich der Nebenbeschäftigung ist teilweise unzulässig, aber das ist im Prinzip auch zu vernachlässigen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen

LG

Sorry, zur Zeit habe ich keine Zeit

Hallo User77,

wenn Dein bisheriger Arbeitsvertrag so grottenschlecht ist, dass Du wechseln willst, stellt sich die Frage eigentlich nicht.

Kommst Du in Deiner jetzigen Firma nicht weiter und warum nicht? Worin unterscheidet sich der neue Vertrag vom aktuellen?

Danach kommen die Fragen zur neuen Lage: Zu welcher Branche gehört der neue AG? Gibt es einen Tarifvertrag? Gehört Dein neuer AG einem Arbeitgeberverband an oder ist u.U. ein geltender Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden?

Diese Fragen solltest Du vorher erst einmal selbst klären, sonst kann Dir keiner etwas halbwegs Gescheites sagen, außer dass es nachts im Wald dunkel ist.

Gruß Fredo

Hallo User77,
das ist definitiv eine Anfrage an einen Anvalt für Arbeitsrecht, denn er kennt die NEUSTEN Regelungen und er kann auch den Hintergrund (eben was gut ist, oder eben nicht) im Vertrag ausleuchten. Die erste Beratung ist meistens nicht so teuer (meines Wissens ohne Gewähr zw. 50-70 Euro), die sich definitiv auch für die zukünftigen Verträge lohnen.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

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Ist meines erachtens nach ein normaler Arbeitsvertrag, ich persönlich würde auf 30 Tage Urlaub bestehen, aber das ist Verhandlungssache.

Greetz Nordi