Dieser Strafzettel rechtens?

Hallo zusammen,

eine Person (Fahrer und Halter) stellt seinen Pkw auf einen Parkplatz am Hauptbahnhof ab.

Dieser befindet sich mittlerweile in Privatbesitz einer entsprechenden „Parkplatzfirma“.

Die Person hat keinen gültigen Parkschein gezogen und im Auto von außen lesbar hinterlegt.

Die Person kommt nach ca. 40 Minuten wieder und hat einen Strafzettel („Verstoß gegen unsere Einstellbedingungen“) mit passendem Überweisungsträger der Privatfirma am Auto hängen.

Die Person soll für diese 40 Minuten, in der er seinen Pkw ohne gültigen Parkschein abgestellt hat, 26,00 € bezahlen. Falls diese 26,00 € nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden, wird die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten.

Darf der Besitzer einen solch enormen Betrag für 40 Minuten verlangen? Ist der weitere Verfahrensweg (Überweisungsfrist, Abtretung an ein Inkassounternehmen, …) des Besitzers rechtens?

Was hat die Person in einem solchen Fall für Rechte (oder nur Pflichten)?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo!

Meine persönliche Meinung:

Die Frage die sich stellt: Ist mit dem Parkplatzbetreiber ein Vertrag zustande gekommen? Grundsätzlich kann das auch durch „konkludentes (schlüssiges) Handeln“ geschehen. Ein Parkhausbesitzer gibt z.B. durch eine entsprechende Be-schilderung und Zufahrtsmöglichkeiten zu verstehen, daß er Parkplatz gegen Bezahlung anbietet. Indem ich in ein Park-haus einfahre und an der Schranke einen Parkschein ziehe gebe ich zu verstehen, daß ich das Angebot annehme und die Einstellbedingungen akzeptiere. Wenn ich dann gegen die vereinbarten Vertragsbedingungen verstoße, bin ich dem Vertragspartner ggf. Schadensersatzpflichtig.

In dem geschilderten Fall stellen sich gleich mehrere Fragen:

  1. Kommt mit dem Abstellen auf einem vermutlich entsprechend beschilderten, aber wohl nicht umfriedeten Platz tat-sächlich ein Vertrag zustande? Ich würde das bestreiten, aber man müßte prüfen ob Gerichte darüber schon entschie-den haben.

  2. Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, ist eine Klausel, die ein erhöhtes Entgelt für den Fall vorsieht, daß ein Benutzer des Platzes das Entgelt nicht unaufgefordert bezahlt rechtsgültig? Im Bereich des öffentlichen Personenver-kehrs haben entsprechende Regelungen ja Bestand, aber da kann man auch davon ausgehen, daß ich mit dem Benut-zen eines öffentlichen Verkehrsmittels eine entgeltpflichtige Leistung in Anspruch nehme. Parkraum wird dagegen oft kostenlos zur Verfügung gestellt. Da ist diese Annahme nicht zwingend. Auch ist es üblich, daß entgeltpflichtige Park-plätze durch Schranken und Einzäunung eindeutig als solche erkennbar sind. Wobei man diesem Argument entgegen-halten könnte, daß im öffentlichen Bereich Parkscheinautomaten i.V.m. einer entsprechenden Beschilderung üblich sind.

  3. Ich kann in unserem Land von anderen fordern, was ich für richtig halte. Ob ich das persönlich tue, ein Inkassounter-nehmen oder einen Rechtsanwalt damit beauftrage ist mir auch frei gestellt. Und natürlich darf ich Fristen setzen. Wer dumm genug ist eine unberechtigte Forderung zu bezahlen ist „selber schuld“. Selbst offensichtlich betrügerische Forde-rungen werden meist nicht bestraft. Die (angeblichen) Hintermänner sitzen unerreichbar im Ausland und die Rechtsan-wälte, die die „Drohbriefe“ schreiben waschen Ihre Hände in Unschuld – man hat die Forderung ja nicht überprüft, wenn der Geschädigte der Meinung wäre, die Forderung ist nicht berechtigt, hätte er sie ja anfechten können. Wer sich ein-schüchtern läßt hat Pech gehabt.

Mir ist i.d.Z. noch eine Frage gekommen, die ich separat poste.

Gruß Conrad