Moin Raimund,
mag sein, dass sie in manchen Berufen ganz gut reinpassen
würde… nur wird sie von den Betreiben nicht eingestellt.
Moooment, vielleicht denkt der Sachbearbeiter beim Sozialamt, dass sie von Betrieben nicht eingestellt würde, vermtulich weil er jemanden der so aussieht nie einstellen würde, aber er würde vielleicht auch keinen trocknen Alki, jemanden mit einer Lohnpfändung am Hals, einen Ex-Knacki oder eine Frau mit Augenbrauenpiercing einstellen.
Nur denke ich, dass es nicht Aufgabe des Sachbearbeiters ist, Leute entsprechend seinem ganz persönlichen Vorurteilskatalog Sozialhilfe zu verweigern oder nicht. Was passiert denn, wenn doch jemand diese Frau einstellt ? Kann sie dann rückwirkend nicht gezahlte Sozialhilfe zurückfordern ?
Mal ganz im Ernst, es gibt viele Jobs und Berufe, bei denen das Aussehen völlig unwichtig ist, wo einfach andere Qualifikationen zählen. So werde ich wenn ich eine Stelle in einem Call-Center zu vergeben habe (und die erforderlichen Qualifikationen stimmen), diese Frau vermutlich einer Bewerberin vorziehen, die aussieht wie Barbie und eine Stimme hat wie Mickey Mouse.
Und zwingen kann man den Unternehmer natürlich nicht.
Nein, das will auch niemand und ich zuallerletzt. Es gibt Berufe, da ist das Aussehen mit erfolgsentscheident, z.B. der ganze Verkaufsbereich etc. Aber hier gibt es auch kein allgemein gültiges Raster. Jemand der trendige Mode für Teenager verkaufen soll, der sollte vielleicht etwas anders aussehen als ein Versicherungsvertreter.
Nur wogegen ich mich hier wehre ist, dass ein Sachbearbeiter eines Sozialamtes anhand seines eigenen, individuellen Vorurteilskatalogs bestimmen will, wem er Leistungen zubilligt und wem nicht. Das düfte kaum Gesetzeskonform sein.
Also muss sie sich anpassen.
Woran ? An die Vorstellungen dieses speziellen Sachbearbeiters wie jemand wohl aussieht, der Erfolg am Arbeitsmarkt haben kann ?
Macht sie das nicht, verlässt sie
sich darauf, dass sie schon was vom sozialamt bekommt.
Das seh ich ganz anders. Das Aussehen einer Person sagt doch nicht das geringste darüber aus, wie sehr sie sich um eine Arbeitsstelle bemüht. Wie gesagt, wenn sie Jobs ablehnt, dann sollte ihre die Stütze entzogen werden, aber nur dann.
Umgekehrt würde es nämlich bedeuten, ein Mensch kann noch so faul in der sozialen Hängematte hängen, hauptsache er erschient mit Schlips und Kragen bei seinem Sozialamts-Sachbearbeiter. Und das kann es ja wohl nicht sein.
Gruss
Marion

Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Rechtmäßigkeit der Zahlungseinstellung bestätigt.